Werkstattgespräch am 10. Mai 2012
Freizeit-, Bildungs- und Betreuungsangebote in den Förderschulen für Geistigbehinderte
Erneuerbare Energien - Arbeitsmarkt mit Zukunft
Ausgangspunkt für dieses Werkstattgespräch waren Probleme von Eltern mit geistig behinderten Kindern mit der verlässlichen Betreuung ihrer Kinder sowohl schultäglich als auch in den Schulferien.
Hintergrund der problematischen Entwicklung für die Förderschülerinnen und Förderschüler ist ein Erlass vom April 2011, der die bisherigen Erlasse (zur Arbeit an den Förderschulen für geistig Behinderte von 1993, den nicht veröffentlichten Betreuungserlass vom 3. Juli 2001 und den Organisationserlass für Förderschulen) zusammenfasst.
Der Unterrichtsorganisationserlass hat für Unruhe und Unsicherheit in den betroffenen Schulen und bei den betroffenen Eltern gesorgt. Die Versorgung mit lerntherapeutischen Angeboten in den Ferienzeiten aufgrund der im Erlass geforderten verlässlichen Öffnungszeiten konnte und kann nicht überall aufrechterhalten werden.
Von den eingeladen 43 Förderschulen für Geistigbehinderte waren zehn Vertreterinnen und Vertreter anwesend. Vier Schulleiterinnen und Schulleiter haben uns ihre Einschätzungen schriftlich mitgeteilt.
Viele der Anwesenden berichteten, dass in ihren Schulen durch die täglichen Öffnungszeiten bis 15:30 Uhr keine nennenswerten Probleme entstehen. Sollten Eltern darüber hinaus Bedarf haben, erhalten sie Unterstützung bei der Vermittlung geeigneter Angebote. Viele Eltern hätten jedoch individuelle Lösungen für ihre Kinder gefunden. Hinzu kommt, dass für einen Teil der Kinder kein zusätzlicher Bedarf anstehen würde, da durch die langen Fahrzeiten die Kinder nach Beendigung der Schule noch bis zu 1¼ Stunde unterwegs seien.
Angemerkt wurde von einem Großteil der Anwesenden, dass die Situation in Zukunft jedoch schwer werden könnte, da die Zahl der pädagogischen Mitarbeiter rückläufig ist. Auch wurde kritisiert, dass durch die geänderten Tarifverträge bei den pädagogischen Mitarbeitern jetzt nur noch 4 Ferientage angerechnet werden.
Angeregt wurde, dass es verstärkte Öffnungen und Zusammenarbeit zwischen Schule und freien Trägern geben sollte.
Konsens war zum Schluss, dass individuelle, Kind bezogene und verlässliche Lösungen mit längerem Bestand gebraucht werden. Dabei kann im Sinne der behinderten Kinder nur die Schule vor Ort der Dreh- und Angelpunkt für die Abstimmung der Angebote sein, wie auch der Beschluss des Landtages es vorsieht.







