Zum aktuellen Monat · Zur Übersicht 2009
19. Januar 2009
10. Parlamentarischer Untersuchungsausschuss
SPD: Polizei-Untersuchungsausschuss muss in der Sache endlich vorankommen
In seiner heutigen Sitzung hat sich der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Polizei wiederum mit der Frage befasst, ob die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber den drei ehemaligen Dessauern Staatsschützern verletzt wurde.
Dazu erklärt der Obmann der SPD-Fraktion im Untersuchungsausschuss Bernward Rothe: "Es ist an der Zeit, dass der Untersuchungsausschuss sich den anderen Sachverhalten zuwendet, die in dem Einsetzungsbeschluss vom September 2007 aufgeführt sind. Anderenfalls droht der Ausschuss zur Tageswohngruppe von Abgeordneten zu verkommen. Die Frage der Fürsorgepflicht ist aus Sicht der SPD-Fraktion hinreichend aufgeklärt. Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber den Dessauer Staatsschützern ist nicht verletzt worden.
Der ehemalige Leiter des Dessauer Staatsschutzkommissariats hat in seiner heutigen Vernehmung bestätigt, dass er als Leiter des Fachkommissariats Organisierte Kriminalität in der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd in Halle (Saale) einen höherwertigen Dienstposten inne hat als in seiner vorherigen Verwendung (Bewertung mit Besoldungsstufe A14 statt A13/A14). Die Zahl der von ihm geführten Mitarbeiter hat sich auf 29 erhöht. Wie er auf Nachfragen einräumte, hat er mehrfach an Fortbildungen teilgenommen. Der Kriminalrat hat also beruflich keinen Nachteil erlitten, sondern er hat sich durch den Wechsel auf einen Beförderungsdienstposten verbessert.
Die Aussageverweigerung des anderen Staatsschutzbeamten erfolgte, ohne dass dieser einen rechtlichen Grund geltend machen konnte. Ein laufendes Disziplinarverfahren steht der Vernehmung durch den Ausschuss nicht entgegen. Wer vor einem Untersuchungsausschuss die Wahrheit sagt, hat nichts zu befürchten. Deshalb ist es konsequent, dass gegen den nicht aussagebereiten Kriminalkommissar ein Ordnungsgeld verhängt worden ist."