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18. März 2009

Jobcenter-Reform

Hampel: Verweigerungshaltung – Union torpediert ortsnahe Betreuung von Arbeitslosen


Seit der Arbeitsmarktreform 2005 wird der Großteil der Arbeitslosen in Jobcentern, dies sind Arbeitsgemeinschaften zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen, betreut. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Form der Mischverwaltung zwischen Bund und Kommunen im Jahre 2007 für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis Ende 2010 gefordert.

Die CDU-Bundestagsfraktion hat gestern eine Grundgesetzänderung, die eine gemeinsame Verwaltung ermöglicht hätte, abgelehnt.

Dazu erklärt Nadine Hampel, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion: "Die Verweigerungshaltung der CDU-Bundestagsfraktion finde ich völlig unverständlich. Sie demonstriert damit eine unglaubliche Abgehobenheit und Praxisferne. Sie ignoriert sogar die Forderungen aus ihren eigenen Reihen, hatten doch auch zahlreiche Kommunal- und Landespolitiker der CDU eine entsprechende Regelung gefordert.

Die CDU erweist den Arbeitslosen einen Bärendienst und torpediert eine ortsnahe Betreuung. Wenn Arbeitslose zukünftig wieder zu verschiedenen Stellen gehen müssen, um ihre Leistungen zu erhalten, muss sich das die CDU auf die Fahnen schreiben. Sie sollte daher ihre Haltung dringend überdenken und dem zuvor ausgehandelten Kompromiss, dem auch Sachsen-Anhalt zugestimmt hat, folgen."