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21. April 2009

Landesbauordnung

Felke: SPD unterstützt Rauchmelderpflicht - Diskussionsbedarf bei Länge der Nachrüstungsfrist


Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung eine Änderung der Bauordnung beschlossen. Danach müssen Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege dienen, künftig mit Rauchmeldern ausgerüstet sein. Die Regelung gilt für neue oder sanierte Gebäude mit Inkrafttreten des Gesetzes. Für den übrigen Wohnungsbestand sieht der Gesetzentwurf eine Nachrüstung mit Rauchmeldern bis Ende 2020 vor.

Dazu erklärt Thomas Felke, Sprecher für Wohnungswesen und Städtebau der SPD-Landtagsfraktion: "Das ist eine völlig richtige Regelung für mehr Sicherheit in den Haushalten. Rauchmelder retten Menschenleben. Sie verschaffen den Bewohnerinnen und Bewohnern die Möglichkeit, Brände rechtzeitig zu erkennen und sich in Sicherheit zu bringen. Zudem haben die Feuerwehren so die Möglichkeit, eher am Brandort zu sein und die Brände schneller und damit erfolgreicher bekämpfen zu können. Sachsen-Anhalt wird damit eine Regelung bekommen, die es in einigen anderen Bundesländern bereits gibt.

Einen Diskussionsbedarf im Detail sehe ich bei der Länge der Nachrüstungsfrist in bestehenden Wohnungen. 11 Jahre erscheinen hier zu lang. Immerhin geht es im Ernstfall um Menschenleben. Wir werden deshalb auf eine Verkürzung der Frist hinwirken, ohne dass dabei die wirtschaftliche Situation der Vermieter ausgeblendet wird."