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14. Januar 2010

Neue Versetzungsverordnung

Mittendorf: Kultusminister schafft de facto Hauptschulbildungsgang ab – Schulgesetzliche Regelung notwendig


Im Gesetzes- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. Dezember 2009 wurde eine neue Versetzungsverordnung veröffentlicht. Sie gilt ab sofort.


Dazu erklärt Rita Mittendorf, bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion: "Ich gratuliere dem Kultusminister zu seiner Einsicht. Scheinbar ist die bildungspolitische Debatte nicht ganz an Herrn Olbertz vorbei gegangen. Mit der neuen Versetzungsordnung schafft er de facto den Hauptschulbildungsgang ab. Damit korrigiert Kultusminister Olbertz den Irrtum der CDU/FDP-Koalition aus der vorangegangenen Legislaturperiode, die den auf den Hauptschulabschluss bezogenen Unterricht wider bessere Vernunft wieder eingeführt hatte. Dafür hat er meine volle Unterstützung. Nun hoffe ich auf Einsicht bei den Bildungspolitikern der CDU-Landtagsfraktion, die bisher trotzig am Hauptschulabschluss bezogenen Unterricht festgehalten haben.

Ich fordere den Kultusminister auf, den Mut zu haben, diese bildungspolitisch richtige und notwendige Entscheidung nicht durch die Hintertür über einen Verordnungstext, sondern folgerichtig über eine Änderung des Schulgesetzes umzusetzen.

Außerdem muss dafür Sorge getragen werden, dass die dadurch frei werdenden Ressourcen an den Schulen verbleiben und zur individuellen Förderung eingesetzt werden. Für beides kann der Kultusminister die SPD an seiner Seite wissen."


Hintergrund:
In der neuen Versetzungsverordnung werden die Voraussetzungen für die Einstufung in den auf den Realschulabschluss bezogenen Unterricht nach den Klassenstufen 6, 7 und 8 erheblich gesenkt. Das wird dazu führen, dass erheblich weniger Schüler dem auf den Hauptschulabschlussabschluss bezogenen Unterricht zugewiesen werden und damit die erforderlichen Mindestgrößen zur Bildung von Hauptschulklassen (15 Schülerinnen und Schüler) bzw. Hauptschulgruppen (10 Schülerinnen und Schüler) nicht mehr erreicht werden.