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17. Juni 2010

Normenkontrollklage gegen Gentechnikgesetz

Barth: Positive Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts würde Verbraucherschutz stärken


Das Land Sachsen-Anhalt hat im Jahr 2005 unter der CDU-/FDP-Regierung einen Normenkontrollantrag gegen das Gentechnikgesetz beim Bundesverfassungsgericht gestellt.

Dazu erklärt Jürgen Barth, agrarpolitischer Sprecher der SPD-Landtags­fraktion: "Die SPD-Fraktion steht der Intention und den Inhalten des Normenkontrollantrags äußerst kritisch gegenüber. Er wurde vom damaligen Wirtschaftsminister Rehberger initiiert und seine Existenz ist uns erst vor wenigen Wochen bekannt geworden.

Entgegen unserem ursprünglichen Anliegen, den Normenkontrollantrag zurückzuziehen, haben wir leider zur Kenntnis nehmen müssen, dass diese Möglichkeit fünf Jahre nach der Beantragung und der Festlegung eines mündlichen Verhandlungstermins praktisch verbaut ist. Zudem ist davon auszugehen, dass dieses Verfahren im öffentlichen Interesse liegt und das Bundesverfassungsgericht in der Sache auf alle Fälle entscheiden wird.

Wir gehen jedoch davon aus, dass das Gentechnikgesetz vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wird. Für uns ist wichtig, dass der Verbraucher entscheiden kann, was er zu sich nimmt. Eine Bestätigung des Gentechnikgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht kann hier nur hilfreich sein."