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17. Juni 2010
Hochschulgesetz
Mittendorf: Änderung des Hochschulgesetzes stärkt Eigenständigkeit der Hochschulen in Sachsen-Anhalt
In seiner heutigen Sitzung ist der Landtag von Sachsen-Anhalt der Empfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur gefolgt und hat eine Änderung des Hochschulgesetzes beschlossen.
Dazu erklärt Rita Mittendorf, bildungs- und wissenschaftspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion: "Die Änderungen am Hochschulgesetz verfolgen vier große Zielrichtungen: eine Verbesserung der Studienbedingungen, eine höhere Eigenständigkeit der Hochschulen, eine Verbesserung der Lehre an den Hochschulen und eine Stärkung bzw. Sicherung von Mitwirkungsrechten.
Erstens: Die Studierendenproteste haben deutlich gezeigt, dass eine zu starke Verschulung und große Stofffülle in den gestuften Studiengängen zu erheblichen Belastungen für die Studierenden führt. Daraufhin haben wir eine Flexibilisierung der Festlegungen zur Regelstudienzeit vorgenommen.
Zweitens: Für eine größere Eigenständigkeit der Hochschulen wird das Berufungsrecht auf die Rektoren übertragen. Die Zustimmungsfrist des Ministeriums wird von drei Monaten auf vier Wochen verkürzt. Dazu kommt die Aufhebung vielfältiger Zustimmungserfordernisse und Genehmigungsvorbehalte des Ministeriums. Diese Entschlackung der Verfahren trägt u.a. dazu bei, Spitzenpersonal am Standort zu halten.
Drittens: Zur Stärkung der Lehre an den Hochschulen können künftig Professoren und Professorinnen für die Dauer von maximal 5 Jahren Aufgaben ausschließlich oder überwiegend in der Lehre übernehmen. Das geht in Richtung einer Lehrprofessur wie vom Wissenschaftsrat empfohlen. Zudem besteht für Hochschulen mit Habilitationsrecht die Möglichkeit, zur Übernahme von Lehraufgaben auf eine neue Personalkategorie zurückgreifen. Sie können Universitätsdozenten bzw. Universitätsdozentinnen berufen.
Viertens: Künftig erhalten die Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen Stimmrecht im Senat und Fachbereichsrat. Sie verfügten bisher in diesen Gremien nur über eine beratende Stimme. Mit dem Stimmrecht stärken wir die Mitwirkungsrechte."