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24. Juni 2010

Gentechnik

Budde: Ablehnung der Normenkontrollklage wäre gut für Verbraucherschutz in Sachsen-Anhalt


Das Bundesverfassungsgericht hat gestern über eine Klage des Landes Sachsen-Anhalt gegen das Gentechnikgesetz verhandelt, das die rot-grüne Bundesregierung 2004 verschärft hatte. Danach haben Landwirte einen Schadensersatzanspruch, wenn auf ihren Feldern mit gentechnisch unveränderten Pflanzen plötzlich gentechnisch veränderte Pflanzen wachsen.

Die sachsen-anhaltische Landesregierung hatte dagegen 2005 Normenklage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben.


Dazu erklärt Katrin Budde, Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion und SPD-Landesvorsitzende: "Ich lege auf die Feststellung wert, dass die Klage der sachsen-anhaltischen Landesregierung bereits in der letzten Legislaturperiode unter schwarz-gelber Ägide auf den Weg gebracht wurde. Wir wollten die Klage zurückziehen, jedoch ist diese Möglichkeit fünf Jahre nach der Beantragung und der Festlegung eines mündlichen Verhandlungstermins praktisch verbaut. Zudem ist anzunehmen, dass dieses Verfahren im öffentlichen Interesse liegt und das Bundesverfassungsgericht daher in der Sache auf alle Fälle entscheiden wird.

Die SPD steht nach wie vor zu den Regelungen im Gentechnikgesetz. Wie sind für eine absolute Transparenz bei der Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Pflanzen und Produkten. Ich widerspreche an dieser Stelle dem Wirtschaftsstaatssekretär Pleye ausdrücklich, wenn er sagt, dass eine Kennzeichnung der Felder die Gefahr von Feldzerstörungen mehrt. Das ist eine vorgeschobene Schutzbehauptung. Für uns ist wichtig, dass der Verbraucher entscheiden kann, was er zu sich nimmt. Insofern bin ich sehr froh, dass es Signale von Seiten des Gerichts gibt, die Klage abzulehnen. Eine Ablehnung der Normenkontrollklage wäre gut für den Verbraucherschutz in Sachsen-Anhalt."