Rente
25. November 2016

Steppuhn: Rentenangleichung Ost an West kommt – wichtiger Schritt für gleiche Lebensbedingungen

Zur Einigung der Regierungskoalition in Berlin zur Rentenpolitik erklärt der stellvertretende Vorsitzende und rentenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Steppuhn:

„Gute Nachrichten aus Berlin: Die Rentenangleichung Ost an West kommt. Lange hat die SPD auf Landes- und Bundesebene dafür gekämpft. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensbedingungen in Deutschland anzugleichen. Für viele Menschen in Ostdeutschland mit niedrigen Renten bedeutet die Angleichung Rentenerhöhungen, die sich konkret in Euro und Cent auswirken werden. Wichtig ist auch, dass die Kosten für die Rentenangleichung steuerfinanziert werden. So ist gewährleistet, dass die Rentenkasse nicht zusätzlich belastet wird.“

Hintergrund:

Der Koalitionsausschuss hat sich auf eine gesetzlich geregelte vollständige Angleichung der Renten in Ost und West verständigt. Die Angleichung soll in sieben Schritten erfolgen, die mit der jährlichen Rentenanpassung verbunden werden. Der erste Angleichungsschritt soll zum 1. Juli 2018 erfolgen. Dabei wird der aktuelle Rentenwert (Ost) unabhängig von der Lohnentwicklung in Ostdeutschland von derzeit 94,1 auf 95,8 Prozent des Westwerts angehoben. Die weiteren Angleichungsschritte folgen jeweils zum 1. Juli in den Jahren 2019 bis 2024.

Auch das Abschmelzen des Hochwertungsfaktors und die Angleichung von Beitragsbemessungsgrenze und Bezugsgröße an die Westwerte erfolgen in sieben Schritten. Diese Anpassungen treten nachlaufend im Zuge der allgemeinen Fortschreibung der Rechengrößen der Sozialversicherung, also zum 1. Januar des jeweils nächsten Jahres in Kraft. Ab dem 1. Juli 2024 wird ein gesamtdeutscher Rentenwert gelten und ab dem 1. Januar 2025 werden dann auch Beitragsbemessungsgrenze und Bezugsgröße einheitlich sein. Die Hochwertung der ostdeutschen Arbeitsentgelte entfällt ab dem 1. Januar 2025.

Die Kosten für die Angleichung steigen in diesem mehrstufigen Verfahren von 0,6 Milliarden im Jahr 2018 auf 3,9 Milliarden im Jahr 2025 an. Diese Mehrkosten sind eine gesamtgesellschaftliche Investition in die Vollendung der Deutschen Einheit und werden deshalb aus Steuermitteln aufgebracht.