Wachpolizeigesetz
14. Dezember 2016

Erben: Notwendige temporäre Entlastung der Polizei

Der Landtag behandelt heute abschließend den Entwurf der Landesregierung für ein Wachpolizeidienstgesetz. In der Debatte erklärt der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rüdiger Erben:

„Wir setzen heute eine wichtige Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Die Wachpolizei schafft eine notwendige temporäre Entlastung der Polizei, bis die deutlich erhöhten Einstellungszahlen greifen. Das Gesetz schafft dabei die notwendige Rechtssicherheit für das Handeln der Bediensteten und ihrer Vorgesetzten. Aufgabenbereich und Befugnisse der Wachpolizei sind klar umgrenzt und werden deren kurzer Ausbildung gerecht. Die Schwerpunktsetzung auf Überwachung und Regelung des Straßenverkehrs ist richtig und erhöht die Verkehrssicherheit.

Dass keine Befugnis zur Anwendung unmittelbaren Zwangs erteilt wird, ist für die SPD besonders zu begrüßen.

Wichtig ist für uns: Wachpolizistinnen und -polizisten erhalten eine klare berufliche Perspektive in der Polizei als ‚vollwertige‘ Polizeivollzugsbeamte nach entsprechender Ausbildung.

Fazit: Die Wachpolizei ist kein Einstieg in eine Billigpolizei.“