02.06.2011
Rettungsdienstgesetz
Erben: Wasserrettung ist wichtiger Teil der Gefahrenabwehr - Rettungsdienstgesetz muss zügig geändert werden
Der stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Rüdiger Erben hat sich heute bei einem Besuch der DRK-Wasserwacht Weißenfels bei der Absicherung des Wassersports auf der Saale von der Leistungsfähigkeit der Angehörigen der Wasserrettung überzeugt. Erben lobte die Arbeit der Rettungskräfte und erklärte, dass "an den Flüssen und Seen Sachsen-Anhalts ein funktionierendes Hilfeleistungssystem ohne eine leistungsfähige Wasserrettung nicht organisierbar ist. Im Land gibt es viele Gefährdungslagen, die nur mit den besonderen Fähigkeiten der Wasserwachten bewältigt werden können."
Erben kritisierte in diesem Zusammenhang die Regelungen im Rettungsdienstgesetz, das 2006 von FDP-Minister Gerry Kley auf den Weg gebracht wurde und das die Wasserrettung als freiwillige kommunale Aufgabe deklarierte. "Das hat die Wasserrettung in eine Sackgasse geführt", so Erben. "Danach haben sich die Krankenkassen aus der Finanzierung zurückgezogen und die Kommunen mussten die Aufgabe unter dem Konsolidierungsdruck weitgehend einstellen." Er forderte ein schnelles Gegensteuern, damit die Sicherheit auch an und in Gewässern gewährleistet ist, und kündigte eine zügige Änderung des Rettungsdienstgesetzes durch die schwarz-rote Regierungskoalition an. "Die Wasserrettung kann keine freiwillige kommunale Aufgabe bleiben", erklärte Erben. "Die SPD-Fraktion wird daher noch vor dem Sommer dazu initiativ werden."
Hintergrund:
Den Gemeinden obliegt gemäß § 2 Abs. 1 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt die Hilfeleistung als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises. Die Befreiung von Menschen aus Notlagen ist daher grundsätzlich Aufgabe der Feuerwehren. Im Wasser oder in unzulänglichem Gelände wird die Wasser- und Bergrettung unterstützend tätig. Neben der "technischen Rettung" leisten die Wasser- und Bergrettungsdienste im Zuge ihrer Einsatztätigkeit in den meisten Fällen auch erste medizinische Hilfe, da die Unfallorte für den medizinischen Rettungsdienst oftmals unzugänglich sind.
Eine Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Wasser- und Bergrettungsdienste ist jedoch weder im Brand- noch im Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt verankert. Vielmehr hatte die damalige schwarz-gelbe Koalition Anfang 2006 die Rolle von Wasser- und Bergrettung im Landes-Rettungsdienstgesetz ausdrücklich aus dem gesetzlichen Auftrag herausgenommen. Das hat zu erheblichen Schwierigkeiten in diesem Bereich geführt. Die Krankenkassen haben sich weitgehend aus der Finanzierung zurückgezogen.
Die Koalitionspartner haben sich auf Grundlage einer Forderung der SPD darauf verständigt, das Rettungsdienstgesetz schnell zu novellieren. In den Koalitionsverhandlungen ist daher vereinbart worden, der Wasser- und Bergrettung wieder einen gesetzlichen Auftrag zu geben. Es wird künftig pflichtige Aufgabe der Kommunen sein, eine Wasser- und ggf. Bergrettung vorzuhalten.







