Rechtssicherheit bei der rückwirkenden Festsetzung von Anschlussbeiträgen
28. Januar 2016

Rüdiger Erben: Vertrauen der Beitragszahler wieder herstellen

In der heutigen Sitzung des Landtages wurde der Antrag „Rechtssicherheit bei der rückwirkenden Festsetzung von Anschlussbeiträgen“ beschlossen. Dazu erklärt Rüdiger Erben, stellvertretender Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion:

„Ich begrüße die Kehrtwende des Innenministeriums hin zu einer Aussetzung der Beitragserhebung für Altanschließer. Damit greift das Ministerium für Inneres und Sport einen Vorschlag der SPD-Landtagsfraktion auf und hat die Abwasserzweckverbände im Land zugleich per Erlass aufgefordert, mit der Eintreibung der Beiträge bis auf weiteres abzuwarten.

Der Antrag heute darf nicht die letzte Aussage vor dem 13. März bleiben. Betroffene und Zweckverbände sollen wissen, was wir nach dem Wahlabend vorhaben. Hierfür müssen wir prüfen, ob die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom November 2015 bezüglich eines ähnlichen Falls in Brandenburg Auswirkungen auf die entsprechenden Regelungen in der Übergangsfrist im Kommunalabgabengesetz von Sachsen-Anhalt hat. Wir brauchen endlich Rechtsfrieden an der Abwasserfront. Das Vertrauen und die Hoffnungen der Beitragszahler wurden schon zu oft auf eine harte Probe gestellt.“