Bundesmeldegesetz
12. Februar 2016

Erben: Absurde Geheimniskrämerei um Geburtstage sollte schnell wieder ein Ende haben

Am 1. November 2015 trat das neue Bundesmeldegesetz in Kraft, das den kommunalen Meldebehörden vorschreibt, Geburtstagsdaten nur noch zu runden Jubiläen ab dem 70. Geburtstag herauszugeben – und auch dann nur alle fünf Jahre. Zuvor lag die Regelung für die Herausgabe der Seniorengeburtstage an die Lokalpresse in der Hand des Landesgesetzgebers. Dies verlief zweieinhalb Jahrzehnte problemlos. Wer seinen Geburtstag nicht veröffentlicht sehen wollte, der konnte dem bei der Meldebehörde widersprechen und der Datenschutz war gewahrt.

Die Neuregelung im Bundesmelderecht hat seit dem Dezember 2015 zu viel Unmut bei den Seniorinnen und Senioren im Land gesorgt. Sie vermissen in Lokalpresse oder Amtsblättern ihre Geburtstage, die ihrer Bekannten oder Nachbarn.

Nach Auffassung des stellvertretenden Vorsitzenden und innenpolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion Rüdiger Erben ist der Bundesgesetzgeber mit der strengen Regelung deutlich über das Ziel hinausgeschossen. Er hat deshalb die Gelegenheit genutzt und heute in Wiesbaden unter seinen SPD-Innenpolitiker-Kolleginnen und Kollegen aus Bund und Ländern für eine Änderung geworben. Er schlägt vor, dass der Landesgesetzgeber dies zukünftig wieder für sein Bundesland entscheide. Deshalb solle Sachsen-Anhalt eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Bundesmeldegesetzes starten.

Erben: „Dieser absurden Geheimniskrämerei um die Senioren-Geburtstage sollte schnell ein Ende gesetzt werden. Soweit darf der Vorrang des Datenschutzes nicht gehen, zumal wenn die Menschen die Veröffentlichung wollen. Sie wollen geehrt werden und warum soll der Ortsbürgermeister eines kleinen Dorfes der Seniorin zwar zum 90. aber nicht zum 91.Geburtstag gratulieren dürfen?“