Verwaltungsvorschriften dürfen Verkehrssicherheit auf Autobahnen nicht entgegenstehen
23. Juni 2016

Erben: Wir müssen mehr tun, damit Verkehrsteilnehmer daran denken, die Rettungsgasse zu bilden

Angesichts des aktuellen Unfall- und Baustellenchaos auf den Autobahnen und der beginnenden Ferienzeit hat der Weißenfelser Landtagsabgeordnete und innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rüdiger Erben, seinen Vorschlag für die Autobahnen im Raum Halle-Leipzig erneuert. Die Praxis zeige, dass zahlreiche Verkehrsteilnehmer über die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankerte Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse weder allgemein noch im Detail informiert sind: „Die Retter beklagen zunehmend, dass viele Autofahrer anscheinend vergessen haben, wie man sich richtig verhält. Oft weichen sie erst zur Seite, wenn der Rettungswagen unmittelbar hinter ihnen in Sicht ist. Sind die Autos erst einmal dicht gestaut, kommt es immer wieder zu Verzögerungen, bis der Weg für die Retter frei ist. Dabei kann jede Sekunde Menschenleben kosten. Mehr Initiative, um die Verkehrsteilnehmer über ihre Pflicht zur Bildung von Rettungsgassen aufzuklären, ist jetzt dringend notwendig.“

Auch ADAC und Hilfsorganisationen haben diesbezüglich in Sachsen-Anhalt Initiativen gestartet. Erben bringt nun erneut seine Idee für eine stärkere Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer in die Diskussion. Im Vorfeld der Fußballweltmeisterschaft 2006 wurden im Raum Halle-Leipzig auf den Bundesautobahnen A 9, A 14 und A 38 sogenannte dynamische Wegweiser mit integrierten Stauinformationen errichtet, die von der Autobahnmeisterei Peißen aus gesteuert werden. Nur selten werden die Anzeigetafeln genutzt.

Der SPD-Politiker hatte sich bereits vor einem Jahr an die alte Landesregierung mit der Aufforderung gewandt, die technischen und rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, um die Tafeln für Rettungsgassenhinweise zu nutzen. Dies war damals unter Verweis auf Verwaltungsvorschriften abgelehnt worden (siehe unten).

Erben: „Wieder ist ein Jahr vorbei, und die Disziplin der Autofahrer auf den Autobahnen ist nicht besser geworden. Damit schnelle Hilfe von Feuerwehr, Rettungsdiensten und Polizei rechtzeitig ankommt und Abschlepp- und Bergungsfahrzeuge Autobahnen zügig freiräumen können, müssen Rettungsgassen frei gehalten werden. Die Nutzung der Tafeln an den Autobahnen rund um Halle und Leipzig wäre sicher sehr wirksam, denn wir würden täglich Zehntausende Autofahrer erreichen. Regelwerke kann man ändern, erst recht wenn es nur Hinweise sind.“

Hintergrund:

Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so müssen nach § 11 Abs. 2 der StVO Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden. Bei ihrer Ablehnung von Erbens Vorschlag berief sich die Landesregierung auf das Regelwerk „Dynamische Wegweiser mit integrierten Stauinformationen (dWiSta) – Hinweise für die einheitliche Gestaltung und Anwendung an Bundesfernstraßen, Ausgabe 2004“, wonach „die Anzeige von nicht der unmittelbaren aktuellen Wegweisung und Stauinformation dienenden Inhalten (z. B. … zur Beeinflussung des Fahrverhaltens etc.) (…) im Zuge von Autobahnen nicht vorgesehen“ sei.