Landtagssitzung am 29.9.2016:
23. September 2016

Koalitionsfraktionen sorgen für Untersuchungsausschuss mit umfassendem Auftrag

Der Landtag berät in seiner nächsten Sitzung am Donnerstag, dem 29. September 2016, über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema Beraterverträge. Zwischen den Landtagsfraktionen von CDU, SPD und Grünen ist ein Textentwurf beraten worden, der den Untersuchungsauftrag so beschreibt, wie es der Koalitionsausschuss am Dienstag verabredet hat und wie es die SPD-Fraktion auch schon im Finanzausschuss beantragt hatte: Alle Beraterverträge aus der letzten Wahlperiode sollen auf den Prüfstand. Über den Text werden alle drei Fraktionen auf ihren Sitzungen am Dienstag beschließen.

Dieser gemeinsame Text hat die Form eines Änderungsantrages zum AfD-Antrag. Wenn dem Landtag am Donnerstag nur der Entwurf der AfD vorliegen würde, den sie als Minderheitenantrag alleine durchbringen könnte, dann erhielte der Untersuchungsausschuss einen völlig unzulänglichen Untersuchungsauftrag. Er würde sich nämlich ausschließlich mit dem Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen Finanzministerium und Investitionsbank beschäftigen. Mehr will die AfD nicht wissen. Selbst die schon bekannt gewordenen weiteren Verträge würden unter den Tisch fallen, von anderen, die der Landtag womöglich noch nicht kennt, ganz zu schweigen.

Ein eigener Antrag der Koalition hätte aufgrund der Beratungsabläufe der Fraktionen erst zur Oktobersitzung des Landtages eingebracht werden können. Dann hätte der von der AfD initiierte Ausschuss mit Rumpf-Auftrag bereits existiert. Zwei Ausschüsse sind aber offenkundiger Unsinn. Deshalb ist ein Änderungsantrag eine sinnvolle, pragmatische Lösung, mit der das inhaltliche Ziel der Koalition voll umgesetzt wird. Die im Untersuchungsausschussgesetz garantierten Rechte der parlamentarischen Minderheit werden dabei voll gewahrt.