Bundesverfassungsgericht weist Verbotsantrag gegen die NPD ab
17. Januar 2017

SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt: Jetzt erst recht – Rechtsextremisten politisch und gesellschaftlich bekämpfen

Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag des Bundesrates abgelehnt, die rechtsextreme NPD zu verbieten. Dazu erklärt der Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt gegen Rechtsextremismus, Andreas Steppuhn:

„Jetzt erst recht! Die rechtlichen Hürden für ein Parteiverbot liegen mit dem heutigen Urteil sehr hoch. Die Hürden für politisches und gesellschaftliches Engagement gegen Rechtsextremismus und Rechtspopulismus aber nicht. Ob NPD, ‚Reichsbürger‘ oder die Rechtsausleger in der sachsen-anhaltischen AfD: Wir werden die Auseinandersetzung weiter offensiv führen.“

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rüdiger Erben, erklärt: „Der Verbotsantrag war auch unser Antrag. Dass er richtig und berechtigt war, zeigt die heutige unmissverständliche Feststellung des Verfassungsgerichts: Die NPD ist verfassungsfeindlich. Das Verbot scheiterte daran, dass die Partei heute parlamentarisch unbedeutend ist. Für uns ist klar: Demokratie muss wehrhaft sein. Rechtsextreme Straftaten verfolgen und Neonazis scharf beobachten gehört weiter dazu.“