Abwehr terroristischer Gefahren
1. Februar 2017

Erben: Ohne Änderung unseres Landesrechts bliebe Regelung im BKA-Gesetz stumpfes Schwert

Sogenannte Gefährder sollen künftig mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden können. Das Bundeskabinett hat heute in Berlin eine entsprechende Änderung des Gesetzes über das Bundeskriminalamt (BKAG) beschlossen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) hatten sich vor wenigen Wochen auf Konsequenzen aus dem Terroranschlag in Berlin verständigt. Die erleichterten Voraussetzungen für elektronische Fußfesseln bei verurteilten Straftätern und Gefährdern sind Teil des Maßnahmenpakets.

Zugleich hatten beide Bundesminister die Bundesländer aufgefordert, die neue Befugnis in die jeweiligen Länder-Polizeigesetze aufzunehmen. Dies sei notwendig, da die Überwachung von Gefährdern regelmäßig in der Zuständigkeit der Landeskriminalämter liegt.

Rüdiger Erben, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt hält es für zwingend erforderlich, jetzt zügig eine Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt auf den Weg zu bringen und die Befugnis auch dort abzubilden:

„Eine alleinige Regelung im BKA-Gesetz bliebe ein stumpfes Schwert, über welche sich die Gefährder kaputtlachen würden. Die Fußfessel für Gefährder ist keine Massenüberwachung, wie es Gegner der Regelung behaupten. Es geht auch nicht um Ladendiebe, sondern um Terrorverdächtige. Die elektronische Fußfessel ist zwar kein Allheilmittel, aber ein wichtiger Baustein, wenn es um mehr Sicherheit vor Terrorgefahren geht.