Brandschutzgesetz
2. Februar 2017

Erben: Feuerwehren werden gestärkt, sie müssen aber auch von unnötigen Einsätzen entlastet werden

Am heutigen Nachmittag hat der Landtag von Sachsen-Anhalt den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Brandschutzgesetzes erstmalig beraten. Das Gesetz sieht eine Reihe von Änderungen vor, die sich aus der Praxis des kommunalen Brandschutzes ergeben. So sollen zukünftig Angehörige freiwilliger Feuerwehren bei der Stellenausschreibung von Kommunen bevorzugt werden. Auch soll die Altersgrenze, bei deren Erreichen freiwillige Feuerwehrleute den Einsatzdienst verlassen müssen, auf 67 Jahre angehoben werden. Kinderfeuerwehren sollen erstmalig im Gesetz ausdrücklich benannt werden. Auch werden die Kommunen zukünftig wieder stärker am Aufkommen der Feuerschutzsteuer beteiligt.

In der Debatte erklärt Rüdiger Erben, parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion,zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung:

„Das Änderungsgesetz greift viele Vorschläge aus der kommunalen Praxis auf. Deshalb werden die Änderungen auch von dort weitgehend begrüßt. Ich halte jedoch weitere Beratungen im Detail für erforderlich. Die Einsatzbelastung der Feuerwehren muss sinken. Die Feuerwehren werden viel zu häufig als kostengünstige Hilfstruppe missbraucht. Deshalb wollen wir, dass im Gesetz klargestellt wird, dass es nicht Aufgabe von ehrenamtlich Tätigen ist, Ölspuren auf kommunalen Straßen zu beseitigen. Es ist keinem Arbeitgeber zu vermitteln, wenn ihre Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz verlassen müssen, nicht um Brände zu löschen oder Menschen aus Lebensgefahr zu retten, sondern um Straßen zu kehren.“