Aktuelle Debatte zum Wolfsmanagement
3. Februar 2017

Barth: Die Wiederansiedlung der Wölfe verlangt verstärkte Präventionsmaßnahmen

In der heutigen Aktuellen Debatte im Landtag über ein praxistaugliches Wolfsmanagement erklärt der agrar- und umweltpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Jürgen Barth:

„Die Zunahme der Wolfspopulation ist mit einer ganzen Reihe von Problemen behaftet, die zügig einer Lösung bedürfen. So brauchen wir für Nutztiere verstärkt Präventionsmaßnahmen, die durch das Land angemessen unterstützt werden müssen. Deshalb ist die Förderung von Herdenschutzhunden eine wichtige Maßnahme, die zeitnah umgesetzt werden muss. Auch ist sicherzustellen, dass im Falle von Übergriffen des Wolfes auf Nutztiere die Schäden zeitnah und unbürokratisch reguliert werden.

Wichtig ist, dass der Wolf seine Scheu vor den Menschen nicht verliert. Wenn diesbezügliche Tendenzen zu beobachten sein sollten, so bedarf es umgehender Maßnahmen, um dies zu verhindern. Neben der Vergrämung sind hier auch Entnahmen in Betracht zu ziehen. Der Wolf ist ein Großraubtier und als solches zwingend auf Distanz zu halten.

Mit der Bündelung der Kompetenz am Standort Iden schaffen wir eine Anlaufstelle, die sich der Breite der Probleme annehmen wird und in länderübergreifender Zusammenarbeit für den   zukünftigen Umgang mit Wölfen praxistaugliche Lösungsvorschläge erarbeitet. Iden ist auch der richtige Standort dafür, denn nicht in Halle, sondern in der Altmark sind die Wölfe.

Mein klarer Appell geht an die Bundesregierung, sich angemessen an den finanziellen Auswirkungen der Wiederansiedlung der Wölfe zu beteiligen. Denkbar wäre hier die Unterstützung von Präventionsmaßnahmen und Schadensregulierung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe für Agrarstruktur und Küstenschutz.

Mit der Zunahme der Wolfspopulation stellt sich auch die Frage, ab wann eine Bestandsregulierung sinnvoll und notwendig ist. Auf der Grundlage wildbiologischer Maßstäbe muss dazu geklärt werden, ab wann entsprechend dem Naturschutzrecht ein günstiger Erhaltungszustand für die Art erreicht ist. In die Abwägung der weiteren Schritte müssen natürlich auch das Sicherheitsbedürfnis der Menschen und die Belange der Nutztierhalter mit einfließen. Dementsprechend ist absehbar, dass der Wolf perspektivisch in das Jagdrecht aufgenommen werden sollte.“