Parlamentarischer Untersuchungsausschuss
22. Februar 2017

Hövelmann: Vernehmung von Jens Bullerjahn bietet die Chance, Klarheit zu schaffen

Der SPD-Obmann im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu Beraterverträgen Holger Hövelmann hat begrüßt, dass der Ausschuss heute Klarheit über die Vernehmung des ehemaligen Finanzministers Jens Bullerjahn (SPD) geschaffen hat. Die Vernehmung wird – nach einer Ausschusssitzung im März 2017 mit weiteren Zeugen – dann am 24. April 2017 stattfinden.

Hövelmann: „Es ist gut, dass es keine Hängepartie gibt und der Ausschuss seine Fragen stellen kann. Damit besteht die Chance, abschließend Klarheit zu schaffen. Im Kern geht es immer noch um die Frage, ob die Vergabe eines Auftrages auf dem Weg eines Geschäftsbesorgungsvertrages rechtlich zulässig war.“

Ein Vorwurf aus einer früheren Ausschusssitzung sei dabei bereits ausgeräumt, so Hövelmann. Es ging um die Frage, ob das Finanzministerium bei einer Reise Bullerjahns nach Wien Reisekosten für seine Ehefrau sowie für den Geschäftsführer des ISW Halle Michael Schädlich und dessen Ehefrau übernommen hatte. „Die Landesregierung hat das auf die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion hin klar verneint“, sagte Hövelmann. „Das Thema ist vom Tisch.“