Landtagssitzung
2. März 2017

Schindler: Netzentgelte müssen bundesweit angeglichen werden

Die Koalitionsfraktionen haben heute im Landtag einen Antrag eingebracht, der die Entlastung  Ostdeutschlands bei den Netzentgelten beinhaltet und die Landesregierung auffordert, sich entsprechenden Initiativen im Bundesrat anzuschließen. Dazu Silke Schindler, stellvertretende Vorsitzende und energiepolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion:

„Die Netzentgelte sind im Norden und Osten von Deutschland bis zu 63 Prozent höher als in den westlichen und südlichen Regionen. Dadurch werden die Menschen und die Wirtschaft in Sachsen-Anhalt unverhältnismäßig stark belastet. Für ein mittelständisches Unternehmen können dadurch jährlich mehrere zehntausend Euro an höheren Energiekosten entstehen, als zum Beispiel in Baden Württemberg. Die ungleich verteilten Netzentgelte entwickeln sich so mehr und mehr zu einem Wettbewerbsnachteil.

Eine bundesweite Angleichung der Netzentgelte ist auch geboten, um insbesondere ländliche Regionen nicht zu benachteiligen, da in diesen die Netzkosten auf einen vergleichsweise geringen Stromverbrauch verteilt sind. Auch aus diesem Grund setzen wir uns massiv für die Angleichung der Netzentgelte ein. Es geht dabei letztlich um die Wahrung der Chancengleichheit und um die Aufrechterhaltung gleichwertiger Lebensbedingungen. Deshalb soll die Landesregierung alle Möglichkeiten nutzen, um über den Bundesrat auf einheitliche Netzentgelte für Übertragungsnetze hinzuwirken.“

Hintergrund:

Derzeit wird im Bundesrat das Netzentgeltmodernisierungsgesetz verhandelt, welches entscheidenden Einfluss auf die Erhebung der Netzentgelte für die kommenden Jahre haben wird.  Im ursprünglichen Gesetzentwurf war vorgesehen, die Netzentgelte auf Übertragungsebene  deutschlandweit anzugleichen. Dies war auch ein Versprechen der Bundesregierung, um mehr Gerechtigkeit bei der Verteilung der Lasten der Energiewende herzustellen. Leider sieht der im Januar 2017 von der Bundesregierung verabschiedete und dem Bundesrat zugeleitete Gesetzentwurf diese Angleichung nicht mehr vor.