Landtagssitzung
2. März 2017

Schindler: Die AfD will zurück zu einem völkischen Staatsangehörigkeitsrecht

In der Landtagsdebatte über einen AfD-Antrag über Staatsangehörigkeitsrecht und Wahlrecht erklärt die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Silke Schindler:

„Auch wenn die AfD es immer wieder nicht wahrhaben will oder leugnet – Migration nach Deutschland findet statt, und das schon seit Jahrzehnten. Es ist Arbeitsmigration, Migration zu Bildungs- und Ausbildungszwecken, Familienzusammenführung und humanitäre Migration. Deutschland ist ein Einwanderungsland.

Diskussion zur Einwanderung ist notwendig. Sie muss aber vor allem vorurteilsfrei und ohne Diskriminierung geführt werden. So wie sie jetzt mit dem Leitbild für eine Einwanderungsgesellschaft durch die Friedrich-Ebert-Stiftung und die dafür eingesetzte Kommission unter Vorsitz der Staatsministerin Aydan Özoğuz initiiert wurde.

Die gesellschaftliche Vision, die aus diesem Leitbild spricht, lässt sich auf die Formel bringen: streiten, aber zusammenhalten; mitgestalten statt abwenden.

Es ist aber müßig, mit der AfD eine Debatte über Einwanderung und das Staatsangehörigkeitsrecht zu führen. Was die AfD in Nordrhein-Westfalen twittert – nämlich die Forderung nach der Ausbürgerung und Abschiebung der deutschen Staatsministerin Aydan Özoğuz -, zeigt deutlich, worum es Ihnen geht: nicht um den Schutz des geltenden Staatsangehörigkeitsrechts, sondern um die Rückkehr zu einem deutsch-völkischen Verständnis von Staatangehörigkeit, beruhend auf Abstammung und auf einer imaginären Schicksalsgemeinschaft.

Das ist ein Rechtsverständnis von vorgestern. Das ist auch nicht das Verständnis von Nation, das dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zugrunde liegt. Zu dem in unserer Verfassung verankerten nationalen Selbstverständnis gehört die Einbindung in eine immer enger werdende Europäische Union und der freiwillige Souveränitätsverzicht zugunsten dieser Gemeinschaft. Das bedingt auch die Offenheit für Zuwanderung, für Teilhabe und für Einbürgerung.

Ihr Verständnis von Nation ist eines von Abgrenzung und Gegeneinander. Es ist diese Auffassung, durch die Deutschland die Schuld an zwei verheerenden Weltkriegen auf sich geladen hat.

Mit der Begründung zu Ihrem Antrag entlarven Sie sich selbst. Und sie wundern und beschweren sich noch, dass Sie immer wieder mit nationalsozialistischem Gedankengut in Verbindung gebracht werden?

Wir lehnen Ihren Antrag ab!“