Zur Freifunk-Entscheidung des Bundesrates
10. März 2017

Gemeinnützigkeit von Freifunk stärkt bürgerschaftliches Engagement im digitalen Zeitalter

Der Bundesrat hat heute auf Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Thüringen dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung zwecks Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk zugestimmt. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Abgabenordnung um die neue Ziffer 26 „Freifunk-Netze“ als weiteren gemeinnützigen Katalogzweck erweitert wird. Durch diese Änderung würden Freifunk-Initiativen, die als Verein organisiert sind und unentgeltlich Netzinfrastruktur schaffen, auch für diese Kerntätigkeit ihre Engagements die Vorteile eines gemeinnützigen Status erhalten können.

Dazu erklärte der Sprecher für Netzpolitik der SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, Holger Hövelmann: „Die Entscheidung des Bundesrates für eine Gemeinnützigkeit von Freifunk ist der richtige Weg, um bürgerschaftliches Engagement im digitalen Zeitalter zu stärken. Die Freifunk-Initiativen in Sachsen-Anhalt leisten mit ihren Zugangspunkten für freies WLAN bereits einen wichtigen Baustein zur Erweiterung der digitalen Infrastruktur im Land. Das eröffnet nicht zuletzt den Bürgerinnen und Bürgern auch einen besseren Zugang zu Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung. Das unentgeltliche Engagement der Freifunk-Initiativen kommt so einer immer stärker vernetzten Gesellschaft zugute und sollte daher gemeinnützig sein. Auch bietet die Gemeinnützigkeit einen Anreiz für Spender, das Engagement der Freifunkerinnen und Freifunker stärker zu unterstützen.“

Mit Blick auf die letzte Landtagsdebatte ergänzte er: „Das Land hat sich mit seiner digitalen Agenda viel vorgenommen und dabei auch die Erweiterung freien WLANs im Blick. Ich würde mich daher freuen, wenn das Finanzministerium von Sachsen-Anhalt seine Einwände in Bezug auf die Gemeinnützigkeit von Freifunk überdenkt.“