Personalvertretungsrecht
14. März 2017

Rüdiger Erben: Fall Wendt soll benutzt werden, um Freistellung von Personalräten und gewerkschaftliche Interessenvertretung zu diskreditieren

Zu Presseberichten über die Freistellung des früheren GEW-Landesvorsitzenden Thomas Lippmann als Personalratsmitglied erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Rüdiger Erben:

„Dass der Fall des DPolG-Bundesvorsitzenden Rainer Wendt, der vom Land Nordrhein-Westfalen ohne Arbeitsleistung bezahlt wurde und sich damit dem Verdacht eines Interessenkonflikts aussetzte, dazu führt, dass jetzt auch in anderen Ländern genau hingeschaut wird, ist nachvollziehbar und richtig. Jetzt aber wird der Fall Wendt offenkundig von interessierter Seite benutzt, um eine der wichtigsten Errungenschaften des Personalvertretungsrechts in Frage zu stellen: die bezahlte Freistellung von Personalratsmitgliedern.

Personalräte können von ihren dienstlichen Aufgaben ganz oder teilweise freigestellt werden, um wenigsten ansatzweise ‚Waffengleichheit‘ zwischen der von ihnen vertretenen Belegschaft einerseits und Behördenleitungen und Personalverwaltungen andererseits herzustellen.

Auch die Wahl von Gewerkschaftsfunktionären in Personalvertretungen und ihre bezahlte Freistellung für diese Aufgabe ist nicht zu beanstanden, ganz im Gegenteil: Nicht nur für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es gut, wenn Profis der Interessenvertretung für sie verhandeln. Auch kluge Behördenleitungen freuen sich, wenn gewerkschaftlicher Sachverstand auf der ‚anderen Seite‘ sitzt.

Wenn die Bezahlung der gewerkschaftlichen Tätigkeit und die anteilige Gehaltszahlung für die Personalratstätigkeit zusammenkommen, ist das deshalb unproblematisch. Es ist daher nicht nachzuvollziehen, was das Bildungsministerium veranlasst hat, die Freistellung von Thomas Lippmann als ‚rechtlich nicht zu beanstanden‘ zu bewerten und gleichzeitig über Interessenkonflikte zu orakeln und von ‚Geschmäckle‘ zu sprechen.

Gar von ‚Missbrauch‘ zu reden, wie es eine CDU-Abgeordnete tut, ist angesichts der in der Presse veröffentlichten Sachlage abwegig und unanständig.“

Die SPD-Landtagsfraktion führt am 31. März 2017 ein Werkstattgespräch durch, bei dem es um Anforderungen an ein modernes Personalvertretungsgesetz des Landes geht. Erben: „Eine Beschränkung der Freistellungsmöglichkeiten für Personalräte steht für uns aber nicht zur Diskussion. Im Gegenteil: Der Koalitionsvertrag sieht eine Ausweitung der Freistellungsmöglichkeiten vor.“