"Schutz der Bevölkerung, der Umwelt und des Grundwassers müssen maßgeblich sein"
4. Mai 2017

Landtag fasst Beschluss zur abschließenden Stilllegung der Bohrschlammdeponie Brüchau

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in seiner heutigen Sitzung über die Situation der Bohrschlammdeponie Brüchau diskutiert und auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU, SPD und Grüne unter Einbeziehung von Änderungsvorschlägen der Linken einen Beschluss zur abschließenden Stilllegung gefasst. Der Beschluss formuliert als Ziel, durch das Stilllegungsverfahren „für jetzt und für die Zukunft die einschlägigen Sorgen der Einwohnerschaft des Ortsteils Brüchau und der Umgebung, die im Kontext mit der Deponie stehen“, auszuräumen. Dafür sollen alle vor Ort Beteiligten einbezogen werden. Und weiter: „Der Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der Schutz der Umwelt und des Grundwassers müssen bei der Stilllegung maßgeblich sein.“

Für die SPD-Fraktion sprach in der Landtagsdebatte der Altmärker Abgeordnete Jürgen Barth, Vorsitzender des Umweltausschusses. Er stellte heraus, dass das weitere Verfahren – die Aufstellung eines Abschlussbetriebsplans – ergeben müsse, welche technische Lösung die geeignetste sei. Barth: „Das kann die Politik nicht durch Beschluss vorwegnehmen. Wir brauchen eine ergebnisoffene Prüfung, welche Lösung umsetzbar ist und den besten Schutz vor gesundheitlichen Gefährdungen bietet – und das dauerhaft.“

Der Landtag wird den Stilllegungsprozess weiter begleiten. Der zuständige Wirtschaftsausschuss hat in einer seiner letzten Beratungen die örtliche Bürgerinitiative angehört und wird in seiner nächsten Sitzung ein Gespräch mit der Betreibergesellschaft der Deponie führen.

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Der Beschluss des Landtages im Wortlaut:

Lösung zur abschließenden Stilllegung der „Bohrschlammdeponie Brüchau“

1. Der Landtag unterstützt die Bemühungen und Anstrengungen der Landesregierung für eine sachgerechte Lösung zur abschließenden Stilllegung der „Deponie Brüchau“ und begrüßt die Einbindung aller vor Ort Beteiligten. Ziel des öffentlichen Beteiligungsprozesses muss sein, dass an dessen Ende unter Offenlegung und Beantwortung aller ungeklärten Aspekte eine nachvollziehbare und belastbare technische Variante präsentiert wird, die für jetzt und für die Zukunft die einschlägigen Sorgen der Einwohnerschaft des Ortsteils Brüchau und der Umgebung, die im Kontext mit der Deponie stehen, ausräumt.

2. Der Landtag erwartet ein ordnungsgemäßes Verfahren zur abschließenden Stilllegung der „Deponie Brüchau“, eingeschlossen der Frage der Belastungen. Er geht davon aus, dass im Zuge der Aufstellung des Abschlussbetriebsplans die möglichen Varianten der Stilllegung ergebnisoffen geprüft werden. Die Entscheidungen sollen ausschließlich Sachargumente und das Wohl von Mensch und Umwelt zugrunde gelegt werden. Finanzielle Aspekte sind nachrangig.

3. Der Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der Schutz der Umwelt und des Grundwassers müssen bei der Stilllegung maßgeblich sein. Die Landesregierung wird beauftragt, Berichten über vermehrte Krebserkrankungen in der Bevölkerung vor Ort nachzugehen.

4. Der Landtag bittet die Landesregierung auch weiterhin um kontinuierliche Information des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung über den weiteren Fortgang des Verfahrens.