Nach Bundesratsentscheidung zum BKA-Gesetz
12. Mai 2017

Erben: Elektronische Fußfessel für terroristische Gefährder muss auch ins Landespolizeigesetz

Der Bundesrat hat heute der Änderung des BKA-Gesetzes zugestimmt. Durch die Änderung wird die elektronische Aufenthaltsüberwachung erlaubt, wenn es Hinweise auf einen möglichen Terroranschlag gibt. Konkret kann die Fußfessel dem BKA-Gesetz zufolge dann angeordnet werden, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Gefährder einen Anschlag begehen könnte oder sein Verhalten darauf hindeutet.

Das BKA-Gesetz gilt jedoch nur für die Gefährder, für die das BKA zuständig ist. Das ist dann der Fall, wenn es um internationalen Terrorismus geht. Für alle anderen Gefährder sind die Länderpolizeien zuständig, die nicht auf das BKA-Gesetz zurückgreifen dürfen. Sie benötigen eine eigene Ermächtigung im jeweiligen Landespolizeigesetz, wenn sie in ihrem Bereich ebenfalls Gefährder mittels einer elektronischen Fußfessel überwachen wollen.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rüdiger Erben, fordert deshalb eine rasche Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt und die Aufnahme einer entsprechenden Befugnis für das Landeskriminalamt zur Überwachung von Terrorverdächtigen.

Erben: „Das Risiko, dass Terrorverdächtige auch Sachsen-Anhalt als Rückzugsraum nutzen, ist hoch. Ich will, dass Sachsen-Anhalt in seinem Gesetz jetzt keine gefährliche Sicherheitslücke bei der Terrorabwehr in seinem Landespolizeigesetz lässt. Deshalb muss diese zügig von der Koalition geschlossen werden, alles andere wäre verantwortungslos.“