Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
20. Juni 2017

Erben: Wir setzen Koalitionsvertrag um, werden uns jedoch zügig erneut dem Gefahrenabwehrrecht widmen müssen

Der Landtag von Sachsen-Anhalt berät heute abschließend über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Zum einen soll die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte nunmehr in Gesetzesform gegossen werden. Zum anderen soll die rechtliche Grundlage für die Durchführung eines Modellversuchs für den Einsatz von sogenannten Körperkameras – kurz Bodycams – geschaffen werden.

In der Debatte wies Rüdiger Erben, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, zunächst darauf hin, dass er von Innenminister Stahlknecht zügig die Vorlage eines weiteren Gesetzentwurfs erwarte, der unter anderem die neue Befugnis zur Anordnung einer elektronischen Fußfessel für sogenannte Gefährder einführe.

Zum aktuellen Gesetzentwurf sagte Erben: „Politisch hoch umstritten war viele Jahre in unserem Land das Ob und Wie einer Kennzeichnung von Polizeibeamten in geschlossenen Einheiten. Die Haltung der SPD Sachsen-Anhalt in dieser Frage wurde sogar durch einen Mitgliederentscheid geklärt. Zuvor wurden gute Argumente dafür, aber auch gewichtige Argumente dagegen ausgetauscht und abgewogen. Am Ende stand ein klares Ja für die Kennzeichnungspflicht, wie sie jetzt in dem soeben eingebrachten Gesetzentwurf vorgesehen ist. Polizeiliches Handeln soll auch in geschlossenen Einheiten offen und transparent ausgestaltet sein. Zugleich sollen die berechtigten Schutzbedürfnisse der eingesetzten Polizeivollzugsbeamten durch eine Anonymisierung gewahrt werden.

Nicht zufällig schaffen wir die Regelung für den Pilotversuch mit Bodycams gleichzeitig mit der gesetzlichen Einführung der Kennzeichnungspflicht. Es geht uns in gleicher Weise um die Sicherheit unserer Beamtinnen und Beamten. Kameras an Polizeiuniformen, die von den Beamtinnen und Beamten in kritischen Situationen eingeschaltet werden können, sind ein gutes Mittel, um potenzielle Gewalttäter abzuschrecken. Die Zahl der Beamten, die sich im Einsatz verletzten, hat sich in Sachsen-Anhalt in den vergangenen fünf Jahren verdoppelt. Diese Zahlen sind alarmierend und können so nicht weiter hingenommen werden. Es sind dringend Maßnahmen erforderlich, um die Gewalt gegen die Polizei zu reduzieren. Die Bodycams können eine dieser Maßnahmen sein. Ein ähnlicher Pilotversuch in Hessen hat gezeigt, dass die Angriffe erheblich zurückgegangen sind. Diese Erfahrungen sollten wir auswerten, sie um unsere eigenen Erkenntnisse im Pilotversuch erweitern. Ich bin überzeugt, dass sich die Bodycams als taugliches Mittel erweisen werden, dass von den Polizeibeamten und den Bürgern gleichermaßen angenommen wird.“