Kinderförderungsgesetz
20. Juni 2017

Späthe: Kein solider Ansatz – bis Anfang 2018 finanztechnisch und parlamentarisch nicht umsetzbar

Der Landtag von Sachsen-Anhalt diskutiert heute über einen Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG). „Der von der Linken vorgelegte Gesetzentwurf zum Kinderförderungsgesetz nimmt sich sehr viel vor, kann aber die geweckten Erwartungen nicht halten“, erklärte in der Debatte die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Verena Späthe.

Der Gesetzentwurf der Linken will zum Beispiel die Finanzierung der Kinderbetreuung umstellen, sodass sich nur noch Land, Landkreise und Eltern an der Deckung der Kosten beteiligen. Die Gemeinden würden aus Finanzierung und Gestaltung herausfallen.

Späthe: „Eine solche Umstellung erfordert einen Organisationsumbau in den Verwaltungen von Landkreisen, Städten und Gemeinden spätestens bis 31. Dezember 2017. Ein weiterer Ansatz des Entwurfs, nämlich die Verschiebung der Pauschalzahlungen des Landes für die kommunalen Kosten der Kinderbetreuung ins Finanzausgleichgesetz, erfordert die Neuformulierung des Finanzausgleichsgesetzes durch den Landtag. Der angestrebte Aufwuchs im Sozialhaushalt würde zudem einen Nachtragshaushalt erforderlich machen. All das ist realistisch nicht zu schaffen.“

Die Evaluierung des KiFöG ist beendet, eine erste Auswertung der Daten liegt vor. Die Landesregierung wird dem noch abzuwartenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht vorgreifen, sondern im zweiten Halbjahr 2017 ihren Entwurf zur Novellierung des KiFöG vorlegen. Das novellierte KiFöG soll verschiedene Interessenlagen in den Blick nehmen, die Rahmenbedingungen von Eltern und von Erzieherinnen und Erziehern verbessern sowie die Kosten transparenter gestalten.

Späthe abschließend zum Entwurf der Linken: „Ein Gesetzentwurf, der seinem eigenen Anspruch nicht gerecht wird, Finanzierung und Zuständigkeiten transparent zu gestalten. Ich finde es nicht zielführend, einen Gesetzentwurf mit solch gravierenden Konsequenzen in der letzten Sitzung vor der Sommerpause einzubringen, wohl wissend, dass die Zeit für die Umsetzung gar nicht gegeben ist. Das wird dem Ernst des Themas nicht gerecht.“