Gewalt gegen Polizisten und Einsatzkräfte
8. Februar 2017

Erben: Höchste Zeit, Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungsdienstpersonal besser zu schützen

Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) auf den Weg gebracht. Es wird ein neuer Tatbestand im Strafrecht geschaffen, der Polizisten, Rettungskräfte und Feuerwehrleute betrifft. Diese werden zukünftig nicht nur bei Vollstreckungshandlungen, sondern in ihrem gesamten Dienst geschützt. Dabei soll künftig nicht nur Gewalt bei Vollstreckungshandlungen, wie etwa Festnahmen oder Ver­kehrskontrollen, bestraft werden, sondern schon Störungen der Arbeit von Polizisten, Rettungskräften und Feuerwehrleuten an sich.

Tätliche Angriffe gegen Polizisten und Rettungskräfte werden härter sanktioniert. In besonders schweren Fällen soll es eine Mindeststrafe von sechs Monaten geben. Wenn ein tätlicher Angriff – etwa bei Demonstrationen – gemeinschaftlich von mehreren Perso­nen verübt wird, soll dies als besonders schwerer Fall gewertet werden. Ebenso, wenn ein Angreifer eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug mit sich führt – egal, ob er sie auch einsetzen will.

Rüdiger Erben, parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt,begrüßt die Gesetzesinitiative und fordert, dass das Vorhaben jetzt schnell Gesetzeskraft erhält: „Es ist höchste Zeit, Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungsdienstpersonal besser zu schützen. Auch wer täglich Streife geht, in der Amtsstube seinen Dienst verrichtet oder bei einem Unfall Hilfe leistet, hat mehr Respekt verdient. Zudem ist mir ein weiteres Signal wichtig: wer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte angreift, muss mit einer Mindest-Haftstrafe rechnen. Das sind wir unseren Polizisten und Einsatzkräften schuldig.