Verschärfung des Waffenrechts im Bundesrat
2. Juni 2017

Erben: Strengere Vorschriften sind richtig, reichen aber noch nicht aus

Der Bundesrat hat heute der Änderung des Waffenrechts zugestimmt. Durch die Änderung gelten zukünftig höhere Anforderungen für Waffenschränke, und es gelten Sanktionen für Waffenbesitzer, die Schusswaffen oder Munition verlieren. Zudem gilt eine einjährige Amnestie für Besitzer illegaler Waffen. Diese bleiben straffrei, wenn sie die Waffen innerhalb eines Jahres den Behörden übergeben. Die Bundesländer hatten im Gesetzgebungsverfahren von der Bundesregierung deutlichere Verschärfungen verlangt. Diese scheiterten letztlich im Bundestag an CDU/CSU.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rüdiger Erben, begrüßt zwar die heute vom Bundesrat abgesegnete Verschärfung des Waffenrechts, hält jedoch weitere Verschärfungen für unabdingbar. So müssten die Verfassungsschutzbehörden im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfungen immer beteiligt und diese über das jeweilige Ergebnis von der Waffenbehörde unterrichtet werden. Außerdem müssten halbautomatische Waffen, die wie Kriegswaffen aussehen, in den Katalog verbotener Waffen aufgenommen werden.

Erben: „Jeder, der auf einem Flughafen Gepäck transportiert, Pakete umlädt oder Essen zum Flugzeug bringt, wird einer solchen Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Ich sehe nicht ein, warum das nicht auch bei Waffenbesitzern der Fall sein soll. Wir haben laut Verfassungsschutzangaben bundesweit 700 ,Reichsbürger‘, die Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse sind. Da wäre eine Prüfung vor Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis sehr hilfreich gewesen. Sie hätte möglicherweise sogar Leben und Gesundheit von Polizeibeamten gerettet. Die Regelanfrage bei Waffenerlaubnissen zu blockieren, lässt eine Sicherheitslücke weiter klaffen, die längst geschlossen sein müsste.“