Koalition will Hybridsitzungen von kommunalen Vertretungen ermöglichen
18. Februar 2021

Schindler: „Eine kommunalfreundliche Lösung“

In die heutige Sondersitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt haben die Koalitionsfraktionen einen Entwurf zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes eingebracht, um unter Pandemiebedingungen Tagungen der kommunalen Vertretungen rechtssicher als Videokonferenzen durchführen zu können. Bereits im November hatte es der Landtag durch Ergänzung von § 56a des Kommunalverfassungsgesetzes ermöglicht, dass kommunale Vertretungen Videokonferenzen statt Präsenzsitzungen abhalten und Abstimmungen in Sonderfällen auch schriftlich oder elektronisch durchführen, ohne dass die Kommunalaufsichtsbehörde eine entsprechende Feststellung treffen muss.

Mit dieser Regelung konnten allerdings keine Hybridsitzungen durchgeführt werden, um mögliche Ungleichbehandlungen zu vermeiden. Die Praxis hat aber erwiesen, dass mitunter die Versorgung mit Internetbandbreite noch zu wünschen übriglässt und reine Videositzungen nicht in der gewünschten Qualität durchgeführt werden können. Die Koalitionsfraktionen haben sich daher entschieden, nunmehr Hybridsitzungen zuzulassen.

Da eine einfache Lösung der Probleme um Videokonferenzen nicht untergesetzlich machbar war, haben die Koalitionsfraktionen kurzfristig einen Gesetzentwurf für eine kommunalfreundliche Lösung geschaffen und damit die Hinweise aus der Praxis aufgenommen, führte dazu Silke Schindler, kommunalpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, aus.