Pressemitteilungen
16.01.2012
Demonstration in Dessau
Erben: Innenminister muss für lückenlose Aufklärung sorgen
Am 7. Januar 2012 war es in Dessau auf einer Gedenkdemonstration anlässlich des Todes von Oury Jalloh zu Zusammenstößen zwischen Polizei und Demonstranten gekommen. Oury Jalloh aus Sierra Leone war am 7. Januar vor sieben Jahren im Dessauer Polizeigewahrsam verbrannt. Bei der Demonstration beschlagnahmte die Polizei Plakate mit der Aufschrift "Oury Jalloh – das war Mord", weil der verantwortliche Polizeipräsident dies strafrechtlich als üble Nachrede einordnete.
Bei den Zusammenstößen wurden mehrere Demonstranten verletzt, darunter Mouctar Bah, Mitveranstalter der Demonstration und Mitglied der Initiative, die die Aufklärung des Todes von Oury Jalloh fordert. Innenminister Holger Stahlknecht hatte bereits am Montag darauf einen Mitarbeiter der Polizeidirektion von seinen Aufgaben entbunden und ins Innenministerium versetzt. Als Begründung gab er eine mangelnde rechtliche Beratung des Polizeipräsidenten an.
Dazu erklärt Rüdiger Erben, stellvertretender Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: "Durch die Vorkommnisse am 7. Januar wurde der mühsame Prozess der Vertrauensbildung zwischen Polizei und Demonstranten erheblich gestört und um Jahre zurück geworfen. Der Innenminister ist in der Pflicht, hier für lückenlose Aufklärung zu sorgen. Die Sitzung des Innenausschusses am 12. Januar hat dabei wenig Erhellendes gebracht. Ich gehe davon aus, dass wir zu einem geeigneten Zeitpunkt auch das Videomaterial aus Dessau im Innenausschuss in Augenschein nehmen und bewerten könnten.
Für mich ist es befremdlich, dass der Innenminister einen Beamten, der bei der Demonstration keine Entscheidungsbefugnis, sondern eine Beratungsfunktion im Vorfeld hatte, umgesetzt hat, ohne dem Beamten vorher die Möglichkeit einer Erklärung zu geben. Gleiches gilt für die Tatsache, dass der Beamte seine Umsetzung zunächst aus den Medien erfahren musste. Beides ist gerade im Hinblick auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn erklärungsbedürftig."





