Gesetz über die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
28. Januar 2016

Katja Pähle: Parlament beschließt wichtiges Gesetz

In der heutigen Landtagssitzung wurde in zweiter Lesung das Gesetz über die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen im Land Sachsen-Anhalt beschlossen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde im Parlament erstmals im November des vergangenen Jahres beraten. In ihm wird die Novellierung der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in Landesrecht umgesetzt.

Dazu erklärt Katja Pähle, wissenschaftspolitische Sprecherin der SPD Landtagsfraktion:

„Die heutige Verabschiedung des Gesetzes ist gerade angesichts der aktuellen Situation ein gutes Signal zur Integration vieler neu zugewanderter Mitmenschen in unseren Arbeitsmarkt. Es ist ebenfalls ein wichtiges Signal an unsere heimische Wirtschaft, dass wir bei der Suche nach Fachkräften unterstützen und gerade für im Ausland erworbene Abschlüsse eine schnelle Anerkennung sicherstellen.

Das Gesetz begründet einen Rechtsanspruch darauf, dass geprüft wird, ob eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation gleichwertig mit der in Deutschland für die Ausübung eines Berufes erforderlichen Qualifikation ist. Und zwar unabhängig vom Herkunftsland der Antragstellenden, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Aufenthaltsstatus in Deutschland und ebenso unabhängig von dem Land, in dem die Berufsqualifikation erworben wurde.

Neben der grundsätzlichen Anwendung auf Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union war es wichtig, alle Regelungen so weit wie möglich auch auf Personen aus Drittstaaten auszuweiten – das trägt nicht nur der aktuellen Situation vieler Flüchtlinge in unserem Bundesland Rechnung, sondern ist auch sachdienlich und logisch. Denn neben der Überwindung eines sich zunehmend abzeichnenden Fachkräftemangels ist es Ziel dieses Gesetzes, Menschen mit Migrationshintergrund durch die Möglichkeit einer qualifikationsgerechten Beschäftigung bei einer wirksamen gesellschaftlichen und beruflichen Integration zu unterstützen.

Neben der Einführung eines europäischen Berufsausweises, eines europaweiten Vorwarnmechanismus für den Fall, dass Qualifikationen entzogen wurden oder nie existierten, ist es ein großer Mehrwert, dass nun bereits Fachkräfte aus ihrem jeweiligen Herkunftsland heraus auf elektronischem Weg ihre Berufsanerkennung vorab abklären können.“