Aufenthaltsregelungen
1. Juni 2016

Steppuhn: Neues Integrationsgesetz erleichtert auch die Ausbildung von jungen Flüchtlingen

In der heutigen Sitzung des Landtages wurde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE darüber diskutiert, die Aufenthaltsregelungen zum Zwecke der Ausbildung von Migranten zu verbessern.

Durch das kürzlich von der Bundesregierung verabschiedete Integrationsgesetz erhalten u.a. junge Flüchtlinge eine Perspektive für ihr Leben in Deutschland. Durch mehr Rechtssicherheit bezüglich des Aufenthaltsstatusses, eine befristete Aussetzung der Vorrangprüfung (abhängig von der Arbeitsmarktsituation in den Bundesländern) und verbesserte Regelungen für die Ausbildungsförderung wird die Integration in Ausbildung erleichtert.

Andreas Steppuhn, Sprecher für Arbeit und Integration, hält dieses Gesetz für einen wichtigen Schritt für die Zugewanderten selbst, für die Integration in unserer Gesellschaft und eine Möglichkeit für viele Arbeitgeber, die auf der Suche nach Auszubildenden sind.

„Wer eine Ausbildung aufnimmt“, so Steppuhn, „hat eine Vorstellung von der Zukunft. Ausbildung heißt, etwas Neues lernen, sich weiterzuentwickeln, eine Zukunftsperspektive suchen. Wer mit dieser Einstellung eine Ausbildung beginnt, ist bei Unternehmen gern gesehen.“ Diese Einstellung, die bei vielen jungen Flüchtlingen zu finden ist, gelte es zu nutzen. Denn: „Eine bessere Möglichkeit als Integration in Ausbildung und Arbeit gibt es nicht.“ Deshalb sei es gut, dass für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe jetzt mehr Rechtssicherheit geschaffen und damit der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert wird.

Mit dem neuen Integrationsgesetz werden für junge Geflüchtete echte Bleibeperspektiven geschaffen, da es gerade im Bereich der Aufenthaltsregelungen zum Zwecke der Ausbildung deutliche Fortschritte gibt. Nach § 60a ist eine Duldung zu erteilen, wenn eine Ausbildung begonnen wurde oder aufgenommen wird. Junge Flüchtlinge brauchen damit für die Zeit der Ausbildung keine Abschiebung mehr fürchten. Es gibt jetzt Rechtssicherheit bezüglich des Aufenthaltsstatus während und nach der Ausbildung.

Ein deutlicher Fortschritt ist auch, dass die Altersgrenze von 21 Jahren für die Aufnahme einer Ausbildung gestrichen werden soll und die Vorrangprüfung abhängig von der Arbeitsmarktsituation vor Ort ausgesetzt werden kann.

Vieles von dem, worauf die Fraktion DIE LINKE in ihrem Antrag Bezug nimmt, so Steppuhn abschließend, habe bereits Eingang in das Integrationsgesetz gefunden. Deshalb hätten die Koalitionsfraktionen sich auch auf einen Alternativantrag verständigt: 

 „Wichtig scheint uns mit Blick auf die Situation in Sachsen-Anhalt, vor allem vor dem Hintergrund der Anzahl offener Ausbildungsstellen, für die jungen Flüchtlinge und für die Ausbildungsbetriebe Rechtssicherheit zu schaffen. Die angedachten Gesetzesänderungen greifen diesen von uns übrigens seit langem geforderten Fakt auf und geben Grund zur Hoffnung, auch wenn wir uns weitere Öffnungen oder Vereinfachungen hätten vorstellen können.

Das neue Integrationsgesetz ist ein Meilenstein für mehr Integration in unserem Land. Wir sollten es aktiv begleiten.“