„Eine gute Kinderbetreuung und frühkindliche Bildung sind für die Zukunft unseres Landes von großer Bedeutung. Dass die neue Regierungskoalition den Gesetzentwurf zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes gleich zu Beginn der neuen Legislaturperiode einbringt, spricht für die Wichtigkeit dieses Themas. Wir halten Wort und entlasten Eltern und Kommunen.“ Das erklärte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, Andreas Steppuhn, in der heutigen Landtagsdebatte über eine Kostenentlastung beim Kinderförderungsgesetz (KiFöG).
Steppuhn weiter: „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzt die Koalition ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag nicht nur zeitnah um, sondern nimmt die aktuellen Entwicklungen vor Ort in den Blick. Denn wir wollen die Kommunen mit den zuletzt veränderten Tarifabschlüssen nicht allein lassen. Deshalb findet sich der aktuelle Abschluss für den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ebenso wie der Abschluss von 2015 in den veränderten Pauschalen wieder.“
Für das Jahr 2016 sollen zusätzlich 21 Millionen Euro bereitgestellt werden, damit Kinderförderung für Eltern und Kommunen nicht zu einer Überlastung führt. Ein Teil der Mittel für den Ausgleich der Tarifsteigerungen 2016 kommt aus dem Betreuungsgeld des Bundes und wirkt in diesem Jahr indirekt. Mit den Betreuungsgeldmitteln sollen ab dem kommenden Jahr zusätzlich explizit die Kosten für Krippenplätze gedämpft werden. Dazu werden für die Jahre 2017 und 2018 jeweils mehr als 20 Millionen Euro bereitgestellt. Für die Kommunen und die Eltern verringere sich damit der verbleibende Finanzierungsanteil, so Steppuhn. Der Druck auf die Gemeinden und Verbandsgemeinden werde damit geringer, und finanzielle Zwänge müssten nicht an die Eltern weitergereicht werden. Steppuhn: „Die Kommunen haben die Spielräume, familienfreundliche Strukturen zu unterstützen.“
Eine weitere Veränderung betrifft den Bereich der Entlastung von Mehrkindfamilien. Hier wurde im Gesetzentwurf eine Verwaltungsvereinfachung bei der Erstattung der verminderten Einnahmen aus der Entlastung der Mehrkindfamilien vorgenommen. Das aufwendige Verfahren zur Feststellung der Einnahmeausfälle wird durch ein pauschaliertes Verfahren ersetzt.
Steppuhn: „Dort, wo Familien Unterstützung erfahren, wo man sie mit ihren Interessen und Bedürfnissen ernst nimmt, dort, wo sie sich verstanden fühlen, werden sie sich wohlfühlen und ihren Lebensmittelpunkt wählen. Familienfreundlichkeit ist hierzu ein wichtiger Baustein.“