Landtagsdebatte zur Frauenhaus-Arbeit
2. September 2016

Kolb-Janssen: Die Gewaltspirale durchbrechen – mit vereinten Kräften von Bund und Ländern

„Frauenhäuser sind nach wie vor eine wichtige und notwendige Einrichtung, um von Gewalt betroffenen Frauen und deren Kindern Hilfe und Unterstützung zu leisten.“ Das erklärte die gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Angela Kolb-Janssen, in der heutigen Landtagsdebatte zur Frauenhausarbeit und zur Gewalt gegen Frauen. So hat etwa jede vierte Frau in Deutschland mindestens einmal körperliche oder sexuelle Gewalt durch einen Partner erlebt. Zählt man auch Übergriffe durch andere Täter hinzu, steigt die Zahl der betroffenen Frauen auf 37 Prozent.

Auch Gewalt gegen Kinder findet überwiegend in der Familie statt. Der Einsatz körperlicher Züchtigungen als Erziehungsmaßnahme geht zwar seit Jahren zurück, nicht aber die Kindesmisshandlungen: Diese schwere Form der Gewalt, etwa durch Faustschläge, Tritte oder Verprügeln, erleben nach wie vor 10 bis 15 Prozent aller Kinder. Angela Kolb-Janssen: „Das gilt leider nach wie vor auch für Kinder in Sachsen-Anhalt. Das ist ein Problem, das wir weiter bekämpfen müssen.“

Bei der Vorstellung, häusliche Gewalt komme nur in sozial schwachen oder bildungsfernen Bevölkerungsschichten vor, handelt es sich um einen Irrtum. Einer der wichtigsten Risikofaktoren für die Entstehung von Gewalt ist vielmehr eigene Gewalterfahrung der Täter in Kindheit oder Jugend. Angela Kolb-Janssen: „Deswegen ist es so wichtig, gerade den Kindern mit Gewalterfahrung die entsprechende Hilfe zukommen zu lassen, um die Gewaltspirale zu durchbrechen. Das Modellprojekt, ´Mobile Teams zur psychosozialen Betreuung‘ ist ein erster, nicht zu unterschätzender richtiger Schritt.“                        

Ungelöst ist aber nach wie vor die Finanzierung von Mitarbeiterinnen, die sich tagtäglich um die Bedürfnisse, Sorgen und Wünsche der Kinder kümmern. Angela Kolb-Janssen: „Ich sehe hier auch den Bund in der Pflicht, mit uns gemeinsam Sorge zu tragen, dass die Finanzierung der Frauenhäuser und ihrer Mitarbeiterinnen verantwortlich geregelt werden kann.“