Schulschwänzer
20. September 2016

Schulschwänzer gehören in die Schule und nicht in den Arrest / Bildungsministerium soll Initiative zur Umsetzung des Koalitionsvertrages ergreifen

Zum heutigen Artikel in der Mitteldeutschen Zeitung „Jugend muss öfter in den Arrest“ erklärt die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Angela Kolb-Janssen: „Jugendarrest für Schulverweigerer ist nicht zeitgemäß und bewirkt eher das Gegenteil. Schulschwänzer gehören in die Schule und nicht in den Arrest.“ So sei es auch im Koalitionsvertrag vereinbart. Kolb-Janssen appellierte an das Bildungsministerium, die Initiative für eine entsprechende Neuregelung zu ergreifen.

Schulverweigerung wird in Sachsen-Anhalt als eine Ordnungswidrigkeit behandelt, und wenn ein strafmündiger Schüler nicht das verhängte Ordnungsgeld zahlt oder ersatzweise gemeinnützige Arbeit leistet, kann ein Jugendrichter eine Jugendarreststrafe von bis zu vier Wochen verhängen. Oft findet der Jugendarrest nach Beendigung der Schulpflicht statt und verfehlt so seine präventive Wirkung. Silke Schindler, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, erklärt dazu: „Die Betreuung in der Jugendarrestanstalt wurde in den letzten Jahren verbessert, kann aber nicht das Gleiche bieten wie Schule.“

Schulverweigerung ist ein komplexes Phänomen mit vielen Ursachen wie Mobbing, Frustration wegen permanent empfundener Überforderung oder fehlende Unterstützung aus dem Elternhaus. Erzieherische und präventive schulische Maßnahmen sind der richtige Weg.

Angela Kolb-Janssen dazu: „Statt Schulverweigerer in den Jugendarrest zu schicken, sollten wir sie lieber darin unterstützen, einen Schulabschluss zu schaffen. Projekte wie ‚Schulerfolg sichern‘, die Schulsozialarbeit und der schulpsychologischen Dienst sind die richtigen Maßnahmen, um jungen Menschen die Rückkehr in den Unterricht zu ermöglichen und ihre Motivation zu stärken.“