"Reichsbürger"
27. Oktober 2016

Rüdiger Erben: Keine Waffen für „Reichsbürger“

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rüdiger Erben, plädiert dafür, alle rechtsstaatlichen Mittel zur Bekämpfung der Gefahren auszuschöpfen, die von sogenannten „Reichsbürgern“ ausgehen. Das gelte insbesondere für Waffenbesitz. „Waffen gehören nicht in die Hände von ‚Reichsbürgern‘. Welche Risiken damit verbunden sind, haben die Schießereien in Sachsen-Anhalt und Bayern ja deutlich gemacht“, so Erben. „Waffen zu besitzen, ist zunächst einmal verboten, wenn der Staat nicht ausnahmsweise die Erlaubnis erteilt. Privater Waffenbesitz darf aber nur dann zugelassen werden, wenn der Besitzer das Gewaltmonopol des Staates nicht bedroht. Wenn jemand die Existenz dieses Staates sogar leugnet, entfällt aus meiner Sicht diese Voraussetzung.“ Den „Reichsbürgern“ die Waffen abzunehmen, sei zudem eine Frage der Fürsorgepflicht gegenüber Polizei und anderen staatlichen Vollzugsbeamten, die immer häufiger bedroht und angegriffen werden.