Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen
13. November 2016

Grube: Verkauf der Autobahnen kommt nicht in Frage – Straßen müssen öffentliches Eigentum bleiben

Vor zwei Wochen einigten sich die Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020. Damit verbunden ist die Bildung einer Infrastrukturgesellschaft, in der Aufgaben der Auftragsverwaltung von den Ländern auf den Bund übergehen. Am Wochenende wurde bekannt, dass der Bundesfinanzminister einen Verkauf von Teilen dieser Gesellschaft plant. 
 

Dazu erklärt Dr. Falko Grube, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „Das sehen wir kritisch. Ein Verkauf von Autobahnen kommt für uns nicht in Frage.

Wir sehen schon die Bildung einer privatrechtlich organisierten Infrastrukturgesellschaft auf Bundesebene. Eine fachliche Notwendigkeit besteht nicht. Die Auftragsverwaltung der Länder für die Planung, den Bau und die Unterhaltung der Autobahnen und Bundesfernstraßen hat sich – bei allen Optimierungspotentialen – bewährt.

Für uns ist es ausgeschlossen, dass die Organisation in einer privatrechtlichen Gesellschaft zu einem Verkauf der Infrastruktur führt. Öffentliche Daseinsvorsorge gehört in öffentliche Hand! Es wird in keinem Fall billiger für Autofahrerinnen und Autofahrer, wenn sich z.B. Versicherungen an dieser Gesellschaft beteiligen. Damit steht die Sinnhaftigkeit dieser Operation für das Gemeinwohl in Frage.“