Landtagssitzung
2. März 2017

Erben: Neues Rettungsdienstgesetz stärkt die Hilfsorganisationen und nimmt Krankenhäuser verstärkt in die Pflicht

Am heutigen Nachmittag berät der Landtag von Sachsen-Anhalt erstmalig den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes. Das Gesetz sieht eine Reihe von Änderungen vor, die eine Stärkung der anerkannten Hilfsorganisationen bewirken oder die Anpassung an Bundes- und Europarecht darstellen. So sollen Konzessionen zukünftig nur noch an gemeinnützige Hilfsorganisationen erteilt werden, die auch im Katastrophenschutz mitwirken. Krankenhäuser, die ihrer Verpflichtung zur Notarztgestellung nicht nachkommen, müssen zukünftig mit Bußgeldern rechnen. Schließlich wird das neue Berufsbild des Notfallsanitäters erstmalig im Gesetz verankert.

In der Debatte erklärt Rüdiger Erben, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: „Wir wollen nicht, dass Rettungsdienstleistungen einfach den Gesetzen des Marktes unterworfen werden. Deshalb stehen wir dafür, dass die Hilfsorganisationen durch das neue Gesetz nochmals gestärkt werden. Ein Problem ist immer noch die Sicherung der Notarztversorgung in unserem Land. Wir stellen jetzt unmissverständlich klar: Wer in Sachsen-Anhalt ein Krankenhaus betreibt, der muss sich daran beteiligen. Das ist in den letzten Jahren leider bei dem einen oder anderen Krankenhaus aus der Mode gekommen. Wer die gesetzliche Verpflichtung nicht einhält, muss zukünftig mit Sanktionen rechnen.“