Landtagssitzung
21. Juni 2017

Späthe: Neue Chancen des Bundesteilhabegesetzes müssen bei den Menschen ankommen

Der Landtag von Sachsen-Anhalt diskutiert heute einen Antrag der Koalitionsfraktionen über die Umsetzung des neuen Bundesteilhabegesetzes (BTHG) durch die Kommunen in Sachsen-Anhalt. Zur Einbringung des Antrags erklärt die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Verena Späthe:

„Wir stehen mit dem Bundesteilhabegesetz vor dem schon viel zitierten Paradigmenwechsel, und zwar in der Leistungsvergabe und Leistungsbewilligung. Und dieser muss vor allem vor Ort, in den Behörden, bei den einzelnen Mitarbeitern ankommen und umgesetzt werden! Das Bundesteilhabegesetz ist zwar, wie der Name schon sagt, ein Bundesgesetz, die Umsetzung erfolgt jedoch hier bei uns vor Ort, in den Sozialämtern der Kommunen und kreisfreien Städte.

Bisher geltende Grundsätze der Leistungsbewilligung in der Eingliederungshilfe werden sich ab Januar 2018 völlig verändern. Durch die Festlegungen des Bundesteilhabegesetzes ist der individuelle Bedarf jedes Einzelnen festzustellen.

Es ist Aufgabe der Landesregierung, die kommunalen Sozialämter und die dort Beschäftigten über die Einführung der neuen Planungsinstrumente der Eingliederungshilfe gezielt zu informieren, zu schulen und sie bei deren Anwendung zu unterstützen und zu begleiten. Es muss gewährleistet sein, dass ein Antragsteller in Osterburg die gleichen Informationen und Leistungen erhält wie der Antragsteller in Nebra.

Das Bundesteilhabegesetz ist ein erster großer Schritt in die richtige Richtung der umfassenden gesellschaftlichen Teilhabe und Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen. Auch wenn bei vielen Verbänden die Skepsis groß ist, denke ich, dass mit diesem Gesetz eine große Bandbreite von Verbesserungen erreicht wurde. Diese müssen jetzt jedoch auch umgesetzt werden – in jeder einzelnen Amtsstube durch alle Beteiligten. Das richtig hinzukriegen, muss der Verwaltung gelingen, und darauf müssen wir bereits jetzt als Landtag drängen.“