Landesbeamtengesetz
27. September 2017

Erben: Jetzt Beamtinnen und Beamten an der positiven Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst zügig teilhaben lassen

Am heutigen Vormittag debattiert der Landtag von Sachsen-Anhalt den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften. Das umfangreiche Gesetzespaket soll erstmalig ein komplettes Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrecht für die unmittelbaren und mittelbaren Landesbeamten, insbesondere Kommunalbeamte, in Sachsen-Anhalt schaffen.

Der besoldungsrechtliche Teil überträgt die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst für 2017 und 2018 eins zu eins auf die Beamten. Zudem wird ab 2017 das Weihnachtsgeld wieder eingeführt.

In der Debatte drängte Rüdiger Erben, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, darauf, dass die Landesregierung im Vorgriff auf das noch zu beschließende Gesetz die Besoldungsneuregelung bereits anwendet, was früher gängige Praxis gewesen sei:  „Wer gute Arbeit will, der muss die auch ordentlich bezahlen. Sachsen-Anhalt ist da ins Hintertreffen geraten. Leider hat es sehr lange gedauert, bis der Gesetzentwurf von der Landesregierung vorgelegt wurde, der den Tarifabschluss auf die Beamtenbesoldung überträgt. Das muss jetzt zügig gehen. Deshalb habe ich die Erwartung an die Landesregierung und die Kommunen in unserem Land, dass schon im Vorgriff auf das noch zu beschließende Gesetz die Besoldungserhöhung und auch das Weihnachtsgeld an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgezahlt werden. Die Koalitionsfraktionen werden auf der nächsten Sitzung des Finanzausschusses einen Beschluss herbeiführen, der einen solchen Vorgriff zulässt.“