Aktuellen Debatte "Insektensterben"
27. Oktober 2017

Barth: Insektensterben entschieden begegnen

In der Aktuellen Debatte des Landtages zum Insektensterben erklärt der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Jürgen Barth:

„Die vorliegenden Ergebnisse der Langzeitstudie zum Insektensterben sind äußert ernüchternd. Ohne Zweifel besteht Handlungsbedarf. Ein ‚weiter so‘ mit der Intensivierung der Landwirtschaft darf es nicht geben. Der dramatische Rückgang an Insekten ist auch nicht nur ein deutsches Problem. Studien aus anderen Ländern belegen zum Beispiel, dass sich  die Anzahl der Schmetterlinge zwischen 1990 und 2011 halbiert hat.

Die Bedeutung der Insekten für unser Ökosystem wird oftmals deutlich unterschätzt. Auch die Landwirte haben erhebliches Interesse daran, unsere Kulturlandschaft in ihrer Vielfalt zu erhalten. Unsere Insektenarten sind weitgehend als Bestäuber von Wild- und Nutzpflanzen tätig. Etwa 80 Prozent der Wildpflanzen sind abhängig von der Insektenbestäubung. Insekten haben auch als Nahrungsquelle für unsere Vögel eine herausragende Bedeutung. 60 Prozent unserer Vögel ernähren sich hauptsächlich von Insekten.

Wir müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um dem Insektensterben entgegen zu wirken. Eine entscheidende Rolle dürfte hier zweifelsfrei die Anlage von Blühstreifen und Strukturelementen in der Landschaft spielen. Auch verlangt das Ergebnis der Langzeitstudie, dass wir uns kritisch mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auseinandersetzen. Pflanzenschutzmittel kosten Gel, und Landwirte werden sich im Falle eines Schädlingsbefalls genau überlegen, ob sich der Einsatz wirklich lohnt. Dennoch verlangen die Ergebnisse der Langzeitstudie, dass die Beratung zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln deutlich verbessert werden muss. Auch müssen wir dabei überlegen, ab wann der Einsatz eines Insektizides wirklich gerechtfertigt ist oder ob der entstehende Schaden nicht letztlich höher ist als der vielleicht nur relativ marginal ausfallende Mehrertrag.

In diesem Zusammenhang sehe ich die Notwendigkeit, eine gesellschaftliche Debatte darüber zu führen, welche Mindererträge gegebenenfalls im Rahmen der Sozialpflichtigkeit des Eigentums hinzunehmen sind und ab welcher Größenordnung eine Entschädigung angemessen ist.

Bei der grundsätzlichen Frage des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln dürfen wir nicht außer Acht lassen, dass wir als landwirtschaftlicher Gunststandort eine Verantwortung für die Ernährungssicherstellung tragen, die weit über die Grenzen unseres Landes hinausgeht. In diesem Spannungsfeld bewegen wir uns, und hier müssen wir neue Lösungen finden.“