Landtagsdebatte zur Abschaffung der Störerhaftung
6. April 2017

Hövelmann: Störerhaftung als Hindernis für freie WLAN-Netze im Land abschaffen

Am 5. April 2017 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf aus dem von Brigitte Zypries (SPD) geleiteten Bundeswirtschaftsministerium für eine weitere Änderung des Telemediengesetzes beschlossen. In der heutigen Landtagssitzung wurde ein Antrag der Regierungsfraktionen beschlossen, der die Landesregierung bittet, sich im Bundesrat für eine solche Änderung des Telemediengesetzes einzusetzen und Anbieter offener WLAN-Netze im Bundesland zu unterstützen und finanziell zu fördern.

In der Debatte äußerte sich der Sprecher für Netzpolitik der SPD-Landtagsfraktion, Holger Hövelmann, wie folgt:

„Mit der letzten Novelle des Telemediengesetzes sollte das Problem der Störerhaftung bereits gelöst werden, aufgrund der aktuell möglichen Rechtsauslegung bleibt eine Situation der Rechtsunsicherheit für alle Anbieter freien WLANs jedoch erhalten. Für den Ausbau freier Netze in unserem Bundesland ist die Störerhaftung somit ein unnötiges Hindernis, das wir gemeinsam aus dem Weg räumen wollen.

Als Koalitionsfraktionen machen wir uns daher dafür stark, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene für eine erneute Novellierung des Telemediengesetzes einsetzt. Die Störerhaftung auf Unterlassung soll abgeschafft und Anbieter freier WLANs vor Abmahnkosten geschützt werden. In diesem Sinne stellt der bereits vorliegende Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett gestern beschlossen hat, eine gute Grundlage dafür dar, diese Ziele zu erreichen.

Aus Sicht der SPD-Fraktion sind ausdrücklich die Akteure zu würdigen, die in Sachsen-Anhalt freie WLAN-Zugänge anbieten, seien sie Teil der Privatwirtschaft, der Kommunen oder ehrenamtlich engagierte Freifunkerinnen und Freifunker. Ihre Vorhaben mit einer Förderrichtlinie finanziell zu unterstützen ist der richtige Weg, um die Verbreitung von freiem WLAN voranzubringen.“