Novelle des Brandschutzgesetzes
20. Juni 2017

Erben: Feuerwehren werden gestärkt, sie müssen aber auch von unnötigen Einsätzen entlastet werden

Am heutigen Nachmittag berät der Landtag von Sachsen-Anhalt abschließend den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Brandschutzgesetzes. Das Gesetz nimmt eine Reihe von Änderungen vor, die sich aus der Praxis des kommunalen Brandschutzes ergaben. So werden zukünftig Angehörige freiwilliger Feuerwehren bei der Stellenausschreibung von Kommunen bevorzugt werden. Auch die Altersgrenze, bei deren Erreichen freiwillige Feuerwehrleute den Einsatzdienst verlassen müssen, wird auf 67 Jahre angehoben. Kinderfeuerwehren werden erstmalig im Gesetz ausdrücklich benannt und der Versicherungsschutz bei Unfällen verbessert. Auch werden die Kommunen ab 2017 wieder stärker am Aufkommen der Feuerschutzsteuer beteiligt.

Rüdiger Erben, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, nutzte die Debatte nochmals, um auf die hohe Einsatzbelastung der freiwilligen Feuerwehren hinzuweisen, die dringend sinken müsse. Nach seiner Auffassung werden die ehrenamtlichen Kameraden viel zu häufig als kostengünstige Hilfstruppe missbraucht. Deshalb werde von der Landeregierung gegenüber den Kommunen klargestellt, dass es nicht Aufgabe von Ehrenamtlern ist, Ölspuren auf kommunalen Straßen zu beseitigen oder Lücken bei den Rettungsdiensten zu stopfen.

Erben: „Die von der Koalition betriebene Änderung des Brandschutzgesetzes wird von Kommunen und Feuerwehren auf breiter Front begrüßt. Häufig wurden die Änderungen von Kommunen und deren Feuerwehren vorgeschlagen. Die Änderungen werden sich nun hoffentlich als praxistauglich erweisen. Starke freiwillige Feuerwehren sind das Rückgrat der Gefahrenabwehr in unserem Land.“