Bundesmeldegesetz und die Arbeit von Lokalredaktion
20. August 2017

Erben: Absurde Geheimniskrämerei um Geburtstage muss ein Ende haben

Auf Initiative der Koalitionsfraktionen wird sich der Landtag in seiner Sitzung in der kommenden Woche mit dem Bundesmeldegesetz befassen. Ziel ist eine Bundesratsinitiative für eine Änderung des Gesetzes, die vor allem die Arbeit von Lokalredaktionen betreffen würde. Es geht darum, dass Geburtstage und Jubiläen künftig wieder veröffentlicht werden dürfen.

Nach Auffassung des innenpolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion, Rüdiger Erben, ist der Bundesgesetzgeber mit der derzeitigen strengen Regelung deutlich übers Ziel hinausgeschossen. Am 1. November 2015 trat das neue Bundesmeldegesetz im Kraft, das den kommunalen Meldebehörden vorschreibt, Geburtstagsdaten nur noch zu runden Jubiläen ab dem 70. Geburtstag herauszugeben – und auch dann nur alle fünf Jahre. Zuvor lag die Regelung für die Herausgabe der Seniorengeburtstage an die Lokalpresse in der Hand des Landesgesetzgebers. Dies verlief zweieinhalb Jahrzehnte problemlos. Wer seinen Geburtstag nicht veröffentlicht sehen wollte, der konnte dem bei der Meldebehörde widersprechen, und der Datenschutz war gewahrt.

Die Neuregelung im Bundesmelderecht hat zu viel Unmut bei den Seniorinnen und Senioren im Land gesorgt. Sie vermissen seitdem in Lokalpresse oder Amtsblättern ihre Geburtstage, die ihrer Bekannten oder Nachbarn.

Erben: „Der absurden Geheimniskrämerei um Seniorengeburtstage muss ein Ende gesetzt werden. Soweit darf der Vorrang des Datenschutzes nicht gehen, zumal wenn die Menschen die Veröffentlichung wollen. Sie wollen geehrt werden – und warum soll der Ortsbürgermeister eines kleinen Dorfes der Seniorin zwar zum 90., aber nicht zum 91.Geburtstag gratulieren dürfen?“