Parteispenden
29. September 2017

Hövelmann: Für Spenden darf es keine Gegenleistungen geben

Der Landtag von Sachsen-Anhalt diskutiert in seiner Sitzung am heutigen Freitag auf Antrag der Linksfraktion über Parteispenden im Zusammenhang mit den Beratungen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu Beraterverträgen. Für die SPD-Fraktion unterstrich der Obmann im Untersuchungsausschuss, Holger Hövelmann, die grundsätzliche Bedeutung von Spenden für die politische Arbeit der Parteien: „Parteien wirken nach unserem Grundgesetz und unserer Rechtsordnung an der Willensbildung des Volkes mit. Sie erfüllen damit eine unverzichtbare Aufgabe zur Funktionsfähigkeit unseres demokratischen Gemeinwesens. Wenn Personen oder Unternehmen Parteien bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe durch Spenden unterstützen, ist das ausdrücklich zu begrüßen. Hierzu bedarf es klarer Regeln. Politik darf nicht käuflich sein! Auch nicht mal im Anschein!“

Die SPD erwarte von jeder und jedem, die oder der ein Mandat, ein politisches Amt oder eine Parteifunktion ausübt, nicht nur jeden Versuch der Einflussnahme auf politische Entscheidungen zurückzuweisen, sondern auch jeden bösen Anschein zu vermeiden, so Hövelmann. Das gelte insbesondere für die Annahme von Spenden oder geldwerter Unterstützung im Wahlkampf. Hövelmann: „Wir halten es sehr wohl für möglich, Spenden nach klaren rechtlichen und ethischen Maßstäben anzunehmen. Es muss ausgeschlossen werden, dass mit der Spende eine Gegenleistung der Politik einhergeht.“

Hövelmann ging auch auf die Spenden an zwei Ortsvereine der SPD ein, die im 15. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss bekannt geworden sind. „Ich schließe mich ausdrücklich der Einschätzung an, dass diese Spenden der SPD geschadet haben“, sagte Hövelmann. Die besonderen Umstände dieser Spenden rechtfertigten es jedoch nicht, alle Spender unter Generalverdacht zu stellen, die Aufgaben für das Land erledigen: „Diese Spenden des ISW fallen ja nicht dadurch auf, dass die spendende Institution Landesaufträge bekommen hat. Sondern sie fallen deswegen auf, weil das Verfahren der Auftragsvergabe selbst beanstandet wurde und zum Parlamentarischen Untersuchungsausschuss geführt hat. Und sie fallen auch deswegen auf, weil hier nicht ganz allgemein an eine Partei gespendet wurde, sondern nahezu exklusiv an die Ortsvereine, denen der damalige Minister und der damalige Staatssekretär angehörten.“