Kinderförderungsgesetz
26. Oktober 2017

Pähle: Land ist sich seiner Verantwortung bewusst und stärkt die Kommunen bei der frühkindlichen Bildung

Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) hat heute den Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) in den Landtag eingebracht. Dabei geht es um die erste – sogenannte „kleine“ – Novelle. Eine zweite, umfangreichere Neuregelung soll im nächsten Jahr folgen.

In der Debatte erklärte die SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Pähle: „Was trocken klingt, ist ein emotionales und streitbares Thema: Wie sieht die beste Betreuung für unsere Kinder aus? Wie können Familie und Beruf am besten vereinbart werden? Welche Arbeitsbedingungen haben die Erzieherinnen und Erzieher? Wie sieht eine gute frühkindliche Bildung für unsere Kleinsten aus? Dies sind Fragen, denen wir uns alle stellen müssen – aber die stehen mit der ,großen‘ Novelle im nächsten Jahr an.“

Zu dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf verwies Pähle auf den „schwierigen Abstimmungsprozess“ in der Landesregierung und zwischen den Regierungsfraktionen, durch den es jedoch gelungen sei, die Landespauschalen an die veränderten Bedingungen anzupassen und den Kommunen 30,6 Millionen Euro zusätzlich zur finanziellen Unterstützung bereitzustellen. Pähle: „Das Land zeigt hier, dass es sich seiner Verantwortung für die Kinderbetreuung bewusst ist und seinen Anteil an der Finanzierung des KiFöG in vollem Umfang einhält.“ Dabei handle es sich nicht um „Geschenke“ des Landes, sondern um die Einhaltung einer gesetzlichen Rechtsverpflichtung und den Ausgleich einer bestehenden Unterfinanzierung.

Pähle abschließend: „Wenn am 21. November – also in knapp vier Wochen – das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Zuständigkeiten vorliegt, werden die Vorbereitungen für die ,große‘ Novelle beginnen. Die SPD wird ihre Ziele und Vorstellungen für ein modernes Kinderförderungsgesetz aktiv in diese Diskussion einbringen.“