Enquetekommission zur Stärkung der Demokratie legt Ergebnisse vor
14. November 2017

Pähle: Grundlagen für die heutigen Empfehlungen waren bereits im Koalitionsvertrag gelegt

Im Landtag von Sachsen-Anhalt wurden heute die Empfehlungen der Enquetekommission zur Stärkung der Demokratie an Landtagsvizepräsident Wulf Gallert (Linke) übergeben. Aus diesem Anlass erklärt Katja Pähle, Fraktionsvorsitzende und Obfrau der SPD in der Enquetekommission:

„Wir sind in der Kommission durch sachliche Debatten zu einem tragfähigen Ergebnis gekommen. Wie wir schon bei Einsetzung der Kommission gesagt hatten: Im Koalitionsvertrag waren bereits solide inhaltliche Grundlagen gelegt worden, an denen wir uns orientieren konnten.

Ob Entscheidungen demokratisch und bürgernah getroffen werden, entscheidet sich nicht nur daran, wer zum Schluss abstimmt. Es entscheidet sich vor allem auch daran, wer im Vorfeld einer Entscheidung mitdiskutieren und seine Interessen einbringen kann.

Die Empfehlungen der Enquetekommission müssen jetzt in konkrete Schritte insbesondere zur Änderung der Kommunalverfassung umgesetzt werden.“

Übersicht der Empfehlungen der Enquetekommission „Stärkung der Demokratie“:

– Ortschaften unter 300 Einwohnern sollen ab 2019 weiterhin die Möglichkeit haben, entweder einen Ortschaftsrat oder einen Ortsvorsteher zu wählen.

– Fristen zur Beantwortung von Fragen kommunaler Mandatsträger sollen im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung auch künftig in den Geschäftsordnungen der Gemeinden und nicht einheitlich im Gesetz geregelt werden.

– Die Enquetekommission begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg zu Bürgerfragestunden in nichtbeschließenden Ausschüssen und empfiehlt, die fakultative, bereits jetzt mögliche Durchführung von Bürgerfragestunden explizit im Kommunalverfassungsgesetz zu regeln.

– Um für kommunale Vertreter in privatrechtlich organisierten Unternehmen in besonderen Fällen eine rechtssichere Berichtsmöglichkeit gegenüber der kommunalen Vertretung zu schaffen, soll die Einführung einer neuen Regelung im Kommunalverfassungsgesetz geprüft werden, die den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben des Aktiengesetzes und des GmbH-Gesetzes Rechnung trägt.

– Die Zahl der erforderlichen Unterschriften für Einwohneranträge soll von fünf auf drei Prozent der stimmberechtigten Einwohner abgesenkt werden, verbunden mit einer entsprechenden Absenkung der Höchstzahlen nach Gemeindegröße.

– Das erforderliche Zustimmungsquorum für Bürgerentscheide soll von 25 auf 20 Prozent abgesenkt werden.

– Anstelle des bisherigen verpflichtenden Kostendeckungsvorschlags für Bürgerbegehren soll eine anwendungsfreundlichere Kostenschätzung eingeführt werden, die die Verwaltung den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens zusammen mit einem Kostendeckungsvorschlag mitteilt. Den Vertretungsberechtigten soll zudem Anwesenheitsrecht in den Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse gegeben werden, in denen das Bürgerbegehren beraten wird. Sie sollten bei Bedarf zum Sachverhalt angehört werden. Alle Beratungen von Bürgerbegehren in den Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse sollten öffentlich sein.

– Zur Versachlichung der Diskussion im Vorfeld von Bürgerentscheiden sollen ausgewogene Informationen über die abzustimmende Sache in leichter Sprache bereitgestellt werden. Die Informationen sollten idealerweise gemeinsam mit den Wahlunterlagen versandt werden.

– Zur Stärkung der Beteiligung und zur Minimierung von Kosten und Aufwand soll festlegt werden, dass der Abstimmungstermin wenn möglich auf einen Wahltermin in zeitlicher Nähe zu legen ist.