Ehrengräber von Bundeswehrsoldaten
18. November 2017

Erben: Dauerndes Ruherecht wäre angemessenes Zeichen des Gedenkens

Aus Anlass des morgigen Volkstrauertages hat sich der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rüdiger Erben, dafür ausgesprochen, dass im Bestattungsrecht des Landes für Ehrengräber gefallener Bundeswehrsoldaten ein dauerndes Ruherecht angeordnet wird: „Am Volkstrauertag gedenken wir seit einigen Jahren auch der Bundeswehrsoldaten, die in Auslandseinsätzen gefallen sind. Ich kann der noch jungen Mutter eines gefallenen Bundeswehrsoldaten nicht erklären, warum die bestatteten Wehrmachtssoldaten auf demselben Friedhof ein dauerndes Ruherecht haben, während das Grab ihres 2009 von Taliban getöteten Sohnes 2029 beräumt werden müsste.“

Zurzeit ruhen auf den Friedhöfen in Sachsen-Anhalt die sterblichen Überreste von drei Soldaten, die bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr ihr Leben gelassen haben. Diese befinden sich in Arneburg, Halle und Teuchern. Für diese Ehrengräber von Bundeswehrangehörigen gelten allerdings dieselben begrenzten Ruhezeiten wie für jedes andere Grab. Damit besteht ein deutlicher Unterschied zu den Gräbern von Personen, die vom Anwendungsbereich des Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) erfasst sind. Letztere haben nach § 2 Absatz 1 Gräbergesetz ein dauerndes Ruherecht, das als öffentliche Last auf dem jeweiligen Grundstück ruht.

Für Erben ist diese Unterscheidung nicht nachzuvollziehen. Er will deshalb erreichen, dass sich Sachsen-Anhalt ein Beispiel an der Regelung nimmt, die der Freistaat Sachsen in seinem Bestattungsgesetz getroffen hat. Darin wird auch für die im Auslandseinsatz gefallenen Angehörigen der Bundeswehr ein dauerndes Ruherecht durch Gesetz eingeräumt. Den Kommunen erstattet der Freistaat alle Kosten, die für die Erhaltung des Grabes anfallen.

Erben: „Ich möchte erreichen, dass wir die anstehende Änderung des Bestattungsrechts in Sachsen-Anhalt nutzen und ein Zeichen des Gedenkens an die Hinterbliebenen der in Sachsen-Anhalt ruhenden getöteten Bundeswehrsoldaten senden.“